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  3. Das Ende von Social Media in Behörden?
Deutschlands Behörden müssen sich von Social Media Kanälen möglicherweise bald verabschieden. Mehrere Bundesministerien prüfen, ob twittern und Co für Kommunen noch rechtskonform ist...
© 123rf

Bundesministerien prüfen Verbot

Das Ende von Social Media in Behörden?

von Christian Erhardt-Maciejewski
Chefredakteur | KOMMUNAL
6. Januar 2020
Es hat recht lange gedauert, bis auch immer mehr Kommunen in den vergangenen Jahren die sogenannten sozialen Medien für sich entdeckt haben. Inzwischen gibt es zahlreiche Accounts von Städten und Gemeinden, immer mehr Bürgermeister posten auf ihren Kanälen privates und dienstliches. Beliebt war bis vor kurzem vor allem in kleineren Gemeinden die WhatsApp Gruppe der Kommune - der hat der Anbieter selbst einen Riegel vorgeschoben. Nun könnte Facebook, Twitter und Co ein ähnliches Aus drohen - jedoch nicht, weil die Anbieter damit Probleme hätten, sondern der Staat.

Für die Social Media Beauftragten in Kommunen beginnt das neue Jahr mit einem Schock. Der Landesdatenschutzbeauftragte des Landes Baden-Württemberg hatte die Welle zum Jahresbeginn ins Rollen gebracht und ruft nun mehrere Bundesministerien auf den Plan. Der Datenschutzbeauftragte Stefan Brink stellt nämlich infrage, inwieweit der Behördenaccount bei Facebook oder Twitter rechtskonform ist. 

Hintergrund seiner Bedenken ist, dass Facebook und Twitter im Hintergrund Nutzerdaten sammeln. Der Datenschutzbeauftragte wird daher seinen eigenen Account löschen. Und er wendet sich an alle Behörden in Deutschland mit dem Vorschlag, es ihm nachzutun. Juristischer Hintergrund ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zu Facebook. Demnach haben nicht nur Betreiber sozialer Netzwerke, sondern auch die Nutzer Mitverantwortung für das, was sich dort abspielt. Die Entscheidung ist inzwischen vom Bundesverwaltungsgericht in deutsches Recht überführt worden. "Alle Stellen müssen sich sehr genau überlegen, ob sie nicht unserem Beispiel folgen und sich aus den Netzwerken zurückziehen müssen", so Brink. Und er droht offen mit einer Überprüfung. Wenn nicht alle öffentlichen Stellen seine Einschätzung teilten, müsse er von seinen Aufsichtsbefugnissen Gebrauch machen und anordnen, dass zum Beispiel Behörden soziale Medien verlassen. 

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Die Kritik von Brink kommt nicht von ungefähr. Schon länger warnen Experten, dass das Urteil des Eurpäischen Gerichtshofes die Social Media Aktivitäten von Behörden aber auch von Privatfirmen in Frage stellt. Das gilt auch und vor allem mit Blick auf die Datenschutzgrundverordnung, DSGVO. Das Landeszentrum für Datenschutz in Schleswig-Holstein hatte bereits mit Berufung auf das Telemediengesetz bemängelt, dass Facebook nur unzureichende Angaben über Art, Umfang und Zweck der Datenerhebung mache. Es hatte konkret den Betrieb der Fanpage der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein untersagt. Rechtlich erlaubt. 

Beim zuständigen Bundesjustizministerium sieht man nun Handlungsbedarf. Nach einem Bericht des Berliner Tagesspiegel wollen Ministerium und Bundespresseamt noch in dieser Woche eine genaue Prüfung vornehmen. Die Zeitung zitiert einen Sprecher des Ministeriums mit den Worten: "Das BMJV setzt sich kritisch mit dem Umgang der Plattformen mit den Daten ihrer Nutzer auseinander". Möglicherweise wolle man eine erste rechtliche Bewerbung schon in dieser Woche abgeben.

Klare Worte findet auch Malte Engeler, Richter am Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht in dem Blatt. Die Rechtslage sei erdrückend offensichtlich, wenn nicht sogar eindeutig. Er kritisiert, dass Behörden nach der Einführung der Datenschutzgrundverordnung überhaupt noch in sozialen Netzwerken aktiv waren. "Der Weiterbetrieb hat faktisch den Vollzug der DSGVO im Bereich der sozialen Medien lahmgelegt und die Glaubwürdigkeit der Aufsichtsbehörden beschädigt", so Engeler. 

Sind auch Social Media Accounts von Bürgermeistern und Kommunalpolitikern betroffen?

Formal geht es in der Tat "nur" um offizielle Behördenaccounts sowie um Firmenaccounts. Realistisch sind aber zumindest viele Kanäle von Bürgermeistern eine Art "öffentlicher Account", zumindest wenn der Bürgermeister hier seine Arbeit in den Vordergrund stellt und faktisch keine "privaten" Meldungen postet. Ehrenamtliche Kommunalpolitiker hingegen sind nach Meinung von Experten nicht betroffen, auch wenn sie ihren Account für kommunalpolitische Diskussionen nutzen. Sie sind damit trotzdem Privatperson und nicht Teil einer Behörde. Ein Bürgermeister kann rechtlich sauber die Situation dann umgehen, wenn er seinen Account zum Beispiel nicht "Bürgermeister xy" nennt sondern den Account nur mit seinem "privaten" Namen führt. Ebenso schadet es nicht, im Impressum darauf hinzuweisen, dass es sich um einen privaten Account und somit um die persönliche verbreitete Meinung handelt. Wird der Account nicht von Mitarbeitern in der Behörden geführt (etwa Admin-Rechte), dürfte es hier keine Probleme geben. 

In mehreren Artikeln - auch zum Thema Recht beim Thema Amtsblatt - hatten wir bereits ausführlich Tipps zum Führen von Accounts bei Facebook und Co für Kommunen, Bürgermeister und Kommunalpolitker gegeben. HIER finden Sie den Artikel noch einmal als Hintergrundstück.

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