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  3. Sind soziale Medien für Kommunen bald verboten?
Ist das der Social Media Tod für Behörden? Experten stufen die Aktivitätiten von Behörden bei Facebook und Co immer häufiger als rechtswidrig ein..."Datenschutz heißt nicht, sich zurückzuziehen", hält Franz-Reinhard Habbel dagegen
© 123rf

Stumme Behörden?

Sind soziale Medien für Kommunen bald verboten?

von Franz-Reinhard Habbel
Gastautor, Digitalpionier
6. Januar 2020
Social-Media Aktivitäten von Behörden werden zunehmend als juristisch bedenklich angesehen. So hat zuletzt der baden-württembergische Landesdatenschutzbeauftragte Stefan Brink angekündigt, seinen Twitter-Account Ende Januar 2020 zu löschen. Experten gehen davon aus, dass aufgrund des Urteils des EuGHs aus 2017 kein Twitter-Account DSGVO-konform betrieben werden kann. Was bedeutet das für Kommunen, für die Bürgerkommunikation ein zentrales Element ihrer Arbeit ist? Ein Kommentar von Digitalpionier Franz-Reinhard Habbel.

Behörden können kein Träger von Grundrechten sein und sich insoweit auch nicht auf das Recht der Meinungsfreiheit berufen und damit u.a. Aktivitäten bei Twitter begründen. In Deutschland fehlt ein Gesetz, welchen Umfang und welche Grenzen behördliche Öffentlichkeitsarbeit allgemein haben darf. Das ist ein Versäumnis der Politik. Sie hat ihre Aufgaben nicht gemacht, um einen Ausgleich zwischen Meinungsfreiheit und Datenschutz nach DSGVO sicherzustellen. Denn der EU-Gesetzgeber hat diese Möglichkeit den Mitgliedsstaaten durch entsprechende nationale Reglungen eröffnet. Die Bürgerkommunikation mittels Social Media steht also auf wackligen Füßen. Datenschützer werden verstärkt aktiv. Behörden werden unsicher, ob sie Social-Media-Kanäle künftig noch bedienen können. Andere, die auf dem Weg sind, in die Welt der schnellen und direkten digitalen Kommunikation einzusteigen, werden irritiert. Das ist aber in einer Welt, wo Politik- und Verwaltungskommunikation immer digitaler wird, nicht hinnehmbar.

mmer mehr Menschen tauschen sich in sozialen Netzwerken aus. Wenn sich nun das politische System von der Lebenswelt der Menschen weiter abkoppelt, ist ein Strömungsabriss in der Kommunikation zu befürchten. Für die Demokratie, die auf Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern angewiesen ist, wäre das fatal. Eine solche Abstinenz ist sicherlich auch nicht im Sinne der EU-Datenschutzgrundverordnung. Zweifelsohne sind rechtliche Fragen bei der Nutzung sozialer Medien zu klären. Dies darf aber nicht auf die lange Bank geschoben werden. Viele, gerade junge Menschen sind über soziale Netzwerke erreichbar. Der Staat muss sich auch hier äußern können, sich Kritik und der Diskussion stellen. Wenn nur über Behörden und nicht mit den Behörden „geredet“ wird, gefährdet dies die Akzeptanz des Staates. Datenschutz heißt nicht, sich zurückzuziehen, Mauern zu errichten und die Digitalisierung zu meiden. Es gilt, Freiräume der Kommunikation zu sichern und zu garantieren, Datenkraken zu bekämpfen und unberechtigte Zugriffe zu verhindern. Datensouveränität bedeutet nicht Verzicht auf Daten und Kommunikation, sondern einen wertebezogenen und rechtlichen sicheren Umgang mit Daten zu gewährleisten. Der heute rechtlich unsichere Zustand muss schnell behoben werden. Schieflagen bringen bekanntlich Dinge ins Rutschen. Behörden dürfen nicht stumm werden.  

Das Ende von Social Media in Behörden?

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