Straßenausbaubeiträge abgeschafft - Kompensation unklar
Ab 2020 fehlt die Kompensation
Für alle Projekte, die nach dem Stichtag begonnen wurden, soll es eine Kompensation durch das Land geben. Dafür wurde die Grunderwerbssteuer zum 1. Juli dieses Jahres von fünf auf sechs Prozent erhöht. Das soll jährlich 30 Millionen Euro einbringen. Die Kompensationsregelung gilt jedoch zunächst nur für die Jahre 2018 und 2019. Für die Folgejahre hat der Landtag keine Kompensation beschlossen. Dies soll mit der Novellierung des Finanzausgleichs nachgeholt werden. Für die Finanz- und Investitionsplanung der Kommunen könnte das zum Problem werden.
Der Verweis in der Begründung auf eine geplante Regelung im Zusammenhang mit der angekündigten Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes hilft den Kommunen, die Baumaßnahmen für 2020 und folgende Jahre im Haushalt geplant haben oder planen wollten, nicht weiter. Es droht ohne konkrete belastbare Aussagen zum Ausgleich fehlender Einnahmen Stillstand. Das ist ärgerlich, da die Landesverfassung ausdrücklich eine zeitgleiche Regelung verlangt.
Beschluss benachteiligt Geringverdiener
Und nicht nur der Städte- und Gemeindetag kritisiert die Regelung des Landtags. Der Bund der Steuerzahler gibt zu bedenken, dass Familien mit geringen Einkommen nun noch größere Probleme bei der Finanzierung eines Eigenheims bekommen werden. "Einerseits gibt es ein steuerfinanziertes Baukindergeld, andererseits werden Familien, die Eigentum erwerben wollen, zusätzlich belastet", sagt die Landesgeschäftsführerin, Diana Behr, gegenüber der dpa.
