
Das THW unterstützt die Städte und Gemeinden in der Corona-Krise.
© THW/Ralf Kosse
Neues Gesetz
THW für Kommunen jetzt meist zum Nulltarif
Städte und Gemeinden können die Hilfe des Technischen Hilfswerks ab sofort meist kostenfrei in Anspruch nehmen. Möglich macht es ein neues Bundesgesetz. Mit dem seit 1. Mai 2020 angepassten THW-Gesetz verzichtet das THW in der Regel auf eine Auslagenerhebung im Rahmen der Amtshilfe für die Gefahrenabwehrbehörden. Die Hintergründe und Auswirkungen erläutert THW-Sprecher Michael Kretz im KOMMUNAL-Gastbeitrag
Die Corona-Pandemie liefert eine ganze Reihe an Beispielen, wie das THW Städte und Gemeinden im Rahmen der Amtshilfe unterstützen kann. So errichten THW-Einsatzkräfte provisorische Teststellen, stellen die Versorgung mit Schutzausstattung sicher und beraten Krisenstäbe von Landkreisen und Kommunen. Eine besondere Stärke bildet der Bereich der Logistik. Das THW übernimmt im Auftrag des Freistaates Bayern die Logistik der Schutzgüter im Freistaat ebenso wie für einen Großteil der Bundesverwaltung.