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Recht aktuell Symbolbild

Vergabestatistik

Neue Meldepflicht für öffentliche Auftraggeber

von Anna-Maria Pascher
Juristin | spezialisiert auf Vergaberecht
18. September 2020
Zum 1. Oktober 2020 wird die Vergabestatistik den Betrieb beim Statistischen Bundesamt (Destatis) aufnehmen. Damit wird die Pflicht für öffentliche Auftrag- und Konzessionsgeber zur vollelektronischen Übermittlung von Daten über bestimmte vergebene öffentliche Aufträge und Konzessionen eingeführt. Was Kommunen, aber auch Land und Bund jetzt wissen müssen, erläutert für KOMMUNAL die Rechtsanwältin und Vergabeexpertin Anna-Maria Pascher.

Ziel der bundesweiten elektronischen Vergabestatistik ist es, valide Aussagen über das jährliche Beschaffungsvolumen von Bund, Ländern und Kommunen treffen zu können. Das statistische Bundesamt erstellt die Vergabestatistik im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, unter anderem um die volkswirtschaftliche Bedeutung der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen besser einschätzen zu können.

Meldepflicht für Vergabestatistik auch im Unterschwellenbereich

Die Meldepflichten betreffen öffentliche Aufträge und Konzessionen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte (Oberschwellenbereich).

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