
Im Vergaberecht gibt es wichtige Änderungen für Kommunen - es geht um das neue Wettbewerbsregister
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Recht Aktuell
Vergaberecht: Worauf Kommunen beim Wettbewerbsregister jetzt achten müssen
Die Registrierung für kommunale Auftraggeber für das neue Wettbewerbsregister hat begonnen. Das neue Gesetz soll Korruption verhindern und die Prüfung, ob gegen einen Bieter etwas vorliegt, vereinfachen. Nun ist die Betriebsaufnahme durch das Bundeskartellamt als registerführende Behörde erfolgt und die Registrierung für Öffentliche Auftraggeber eröffnet. Die Verwaltungsrätin bei der Landeshauptstadt München, Anna-Maria Pascher erklärt im Gastbeitrag, was Städte und Gemeinden jetzt tun müssen.
Über die Neuerungen im Vergaberecht, genauer das neue Wettbewerbsregister, haben wir bei KOMMUNAL ja schon Anfang des Jahres berichtet. Nun ist die Betriebsaufnahme durch das Bundeskartellamt als registerführende Behörde erfolgt und die Registrierung für Öffentliche Auftraggeber eröffnet. Rechtsgrundlage für das Register ist neben dem Gesetz zur Einrichtung und zum Betrieb eines Registers zum Schutz des Wettbewerbs um öffentliche Aufträge und Konzessionen (Wettbewerbsregistergesetz – WRegG) die am 23.