
Kommunen müssen teilweise die Wegkosten übernehmen
Wegkosten: Gemeinde muss Schülerin kein Busticket bezahlen
Eltern haben Angst um ihre Tochter, die auf einem schlecht beleuchteten Weg zur Schule laufen muss. Deshalb forderten sie, dass die Gemeinde ihrer Tochter ein Busticket beahlt. Es kam zu einem Streit. Nun hat das Oberverwaltungsgericht entschieden.
Der Schulweg der Schülerin ist teilweise schlecht beleuchtet, weshalb sich die Eltern Sorgen um die Sicherheit ihrer Tochter machen. Trotzdem muss die Gemeinde Wegberg bei Mönchengladbach nicht das Busticket der Schülerin bezahlen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Münster am letzten Mittwoch. Zwar hatten die Richter Verständnis für die Sorgen der Eltern. Dennoch sahen sie die Schwelle der besonderen Gefährlichkeit in diesem Fall nicht erreicht.