Wie stehen die Chancen auf Hitzefrei?
Hitzefrei auch in anderen Behörden?
Aber sind die Berliner Senatoren die einzigen, die ihren Beamten und Verwaltungsmitarbeitern Hitzefrei geben? Auch in Nordrhein-Westfalen ist die Hitze in die Amtszimmer eingekehrt. In Heinsberg schließen Arbeitsagenturen und Jobcenter um 15 Uhr. In Uedem öffnet das Rathaus vorübergehend schon um 7:30 Uhr. Und in Viersen bleibt die Stadtbibliothek am Nachmittag geschlossen. Auch in verschiedenen Bezirksverwaltungen Berlins sind die Öffnungszeiten auf den früheren Morgen verschoben worden, um am Nachmittag schließen zu können. Der Unterschied in all diesen Fällen: Die Mitarbeiter müssen ihre Fehlstunden nach der Hitzeperiode abarbeiten.
In Kommunalverwaltungen ist also nicht mit Hitzefrei zu rechnen. Aber: Die Arbeitsstättenverordnung regelt ganz klar, wann es Hitzefrei geben muss. Denn der Arbeitgeber hat dafür Sorge zu tragen, dass Arbeitsräume eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur aufweisen. Ab 26 Grad könne es bereits zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen kommen. Ab 30 Grad ist der Arbeitgeber verpflichtet Maßnahmen gegen die Hitze einzuleiten. Und bei 35 Grad ist ein Büroraum nicht mehr für die Arbeit geeignet. Mitarbeiter - auch der kommunalen Verwaltung - können dann "Hitzefrei" machen und müssen die Fehlzeiten auch nicht nacharbeiten, denn der Fehler liegt hier beim Arbeitgeber.
