
Verkehrswende beschlossen
Gesetzesänderung: ÖPNV wird zur kommunalen Pflichtaufgabe
Der ÖPNV ist auch in Rheinland-Pfalz ein Thema, an dem sich die Geister scheiden. Im Grunde wollen alle Kommunen gerne mehr Busse oder eine bessere Taklung anbieten. Doch die Kassen sind oft leer. Die Landesregierung hat daher gestern im Kabinett einen wegweisenden Schritt gemacht, will den ÖPNV per Gesetz zur Pflichtaufgabe für Kommunen machen. Auch ein Zeitplan liegt schon vor. Doch der Reihe nach: Bisher ist der ÖPNV eine freiwillige Selbstaufgabe der Kommunen. Sprich: Es reicht nicht, den Bedarf nachzuweisen, es muss auch das Geld vorhanden sein. Vor allem die größeren Städte im Land, wie Trier oder Koblenz argumentieren daher seit langem, der ÖPNV müsse Pflichtaufgabe werden, dann könne Ihnen die Kommunalaufsicht auch keinen Strich mehr durch die Rechnung machen. Busse und Bahnen würden dann behandelt, wie etwa Abwasser- oder Müllbeseitigung oder auch Sozialleistungen.
ÖPNV als Pflichtaufgabe heißt aber nicht mehr Geld in den Kassen
Der Gemeinde- und Städtebund im Land sieht die Pläne der Landesregierung bisher kritisch. Das geschäftsführende Vorstandsmitglied Karl-Heinz Frieden sagt: "Wenn das Geld fehlt, hängt das Zukunftsprojekt nicht davon ab, ob es sich um eine kommunale Pflichtaufgabe oder um eine freiwillige Leistung handelt." Der ÖPNV als Pflichtaufgabe schaffe noch keinen neuen Bus und keine bessere Taklung. "Was wir brauchen, ist ein Masterplan Verkehrswende."
Genau diesen wegweisenden Schritt ist die Landesregierung zumindest nach eigener Ansicht nun gegangen.
Das Kabinett in Mainz beschloss am Dienstag den Entwurf für ein neues Nahverkehrsgesetz, das die Organisationsstruktur des ÖPNV deutlich verändern soll. Die Pläne sehen vor, dass der ÖPNV zu einer Pflichtaufgabe der kommunalen Verwaltung wird. Bisher ist nur die Schülerbeförderung in Rheinland-Pfalz eine Pflichtaufgabe, ähnlich, wie es in vielen anderen Bundesländern auch geregelt ist. Rheinland-Pfalz sei das erste Bundesland, das den ÖPNV zur Pflichtaufgabe erkläre und gleichzeitig sage, wie diese erfüllt werde, hieß es in einer Mitteilung des Ministeriums.
Allerdings: Hoffnung auf mehr Geld können sich die Kommunen erst einmal nicht machen. Das Ministerium teilte mit, das Nahverkehrsgesetz ändere die Finanzierungsvolumina zunächst nicht, es bringe nicht automatisch höhere Ausgaben. Das Land zahle jährlich fast 500 Millionen für das ÖPNV-Angebot, das bleibe erstmal auch so.
Straffere Strukturen sollen die Kosten eindämmen
Statt dessen sind in dem Gesetzesentwurf der Landesregierung effizientere Strukturen angekündigt. Gab es bisher fünf Verkehrsverbände, sollen es künftig nur noch zwei sein. Die bisherigen Verbände sollen schrittweise in den beiden neuen Verbänden aufgehen.. Sie werden dann auch für die Vergabe der Verkehrsleistungen zuständig sein.
Ob das in der Praxis funktioniert ist aber durchaus umstritten. Kritik kam bereits vom Bund für Umwelt- und Naturschutz BUND. So würden etwa bisherige zum großen Teil nicht immer effiziente Gremien durch andere Gremien ersetzt. Eine Straffung sähe anders aus, heißt es in einer ersten Reaktion.