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  3. Corona-Winter: Die neuen Pläne für die Schulen
Schulkinder mit Maske in der Klasse
An Grundschulen kann ab Klasse 5 und 6 Maskenpflicht angeordnet werden.
© Adobe Stock

Bund-Länder-Beschlüsse

Corona-Winter: Die neuen Pläne für die Schulen

von Gudrun Mallwitz
Chefreporterin | KOMMUNAL
23. November 2020
Schulen und Kitas sollen im Corona-Winter 2020/2021 offen bleiben. Bund und Länder haben dazu in ihrer mehrstündigen Beratung Beschlüsse gefasst: An den Schulen ist keine generelle Maskenpflicht im Unterricht vorgeschrieben. In Corona-Hotspot-Regionen soll es Wechselunterricht geben.

Schule und Kitas sollen im zweiten Lockdown möglichst geöffnet bleiben.  Darauf haben sich Bund und Länder verständigt. Die Kitas sollen unter verstärkten Hygieneregeln weiterhin im Regelbetrieb laufen, soweit das die Infektionslage hergibt, so lautet das Ziel. Immer wieder aber müssen Kitas dennoch vorübergehend schließen, weil Erzieher oder Kinder positiv getestet wurden.

Dies haben Kanzlerin Angela Merkel und die Länderchefs am Mittwoch, 25. November, für den Schulbetrieb beschlossen:

Maskenpflicht im Unterricht wird ausgeweitet

  • Abhängig vom Infektionsgeschehen in der Region wird die Maskenpflicht auf die Jahrgänge ab der 7. Klasse ausgeweitet.
  • In Regionen mit einer Inzidenz von deutlich mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in der Woche müssen Schüler ab der Klasse 7 und Lehrer im Unterricht und auf dem Schulgelände  Maske tragen. Also überall dort, wo der Abstand nicht eingehalten werden kann.
  • Allerdings gibt es Ausnahmen: Schulen ohne Infektionsgeschehen können von diesen Regelungen ausgenommen werden.
  • In den Grundschulen kann eine Mund-Nasen-Bedeckung in den Klassen 5 und 6 eingeführt werden.

Hybrid-Unterricht an Corona-Hotspots geplant

  • An besonderen Infektionshotspots sollen darüber hinaus weitergehende Maßnahmen  in den älteren Jahrgängen - ab Jahrgangstufe 8  - schulspezifisch umgesetzt werden.
  • Dazu gehört der Hybridunterricht, also wechselweiser Unterricht zuhause und in der Schule. Damit werden nur kleine Gruppen im Klassenraum unterrichtet und der Abstand wird somit eingehalten.
  • Das ist Pflicht in Regionen, in denen eine Inzidenz oberhalb von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern festgestellt wird.
  • Dieses Modell gilt aber nicht für Abschlussklassen.

Die Erzieher- und Lehrergewerkschaft GEW forderte in diesem Corona-Winter schon länger einen Wechselunterricht -  also Unterricht in der Schule und zuhause. Doch flächendeckend ist dieser nicht vorgesehen.

Schülerfahrten sind vorerst verboten

  • Schülerfahrten und internationaler Austausch bleiben grundsätzlich untersagt. Das Problem der vollen Schulbusse soll endlich flächendeckend angepackt werden.

Volle Schulbusse - versetzter Unterrichtsbeginn

  • Um die Schülerverkehre zu entzerren, sollen schulorganisatorische Maßnahmen wie ein gestaffelter Unterrichtsbeginn ergriffen werden - und wo immer möglich zusätzliche Schülerverkehre eingesetzt werden. Viele Kommunen wie zum Beispiel das oberbayerische Ingolstadt lassen längst mehr Busse fahren.

Omnibusunternehmen bieten sich an

Der Bundesverband der Deutschen Omnibusunternehmer (bdo) hatte bereits vor Monaten eine Lösung angeboten, die zugleich die Probleme seiner Branche mindern könnte.  "Aufgrund der langen Einschränkungen und der Zurückhaltung der Kunden herrscht in der Bustouristik immer noch weitgehend Stillstand", sagte Christian Wahl, Sprecher des Bundesverbandes Deutscher Omnibusunternehmer, auf Anfrage zu KOMMUNAL. "Viele Fahrzeuge sind derzeit abgemeldet und könnten bei entsprechenden Planungen einbezogen werden."

Diese Reserve stehe zur Verfügung. Ähnlich sehe es bei Fahrern aus. "Viele Fahrer können derzeit nicht in der Reisebranche arbeiten und könnten daher im ÖPNV eingesetzt werden", hebt der Sprecher des Bundesverbandes hervor. Er betonte: "Unsere Bitte an die politisch Verantwortlichen in allen Bundesländern lautet: Stellt bitte das Geld zur Verfügung, wir wären in der Lage, Busse und Fahrer zu stellen."

  • Die Verkehrsministerkonferenz wird sich mit dem Thema befassen, stellen Kanzlerin Merkel und die Regierungschefs in Aussicht.

Anti-Schnelltests an Schulen für Lehrer und Schüler

  • Um Infektionsketten rasch aufzudecken, sollen in den Schulen verstärkt Antigen-Schnelltests eingesetzt werden. Bund und Länder einigten sich darauf, dass eine einheitliche Kontrollstrategie für Schuljahrgänge mit stabilen Klassenverbänden durchgeführt wird. Und so soll es künftig laufen:
  • Ist ein Schüler oder eine Schülerin positiv getestet worden, wird die Klasse beziehungsweise Gruppe sofort isoliert. Die Schüler müssen alle für zunächst fünf Tage ab dem Diagnosetag zu Hause bleiben.
  • Nach fünf Tagen Verdachtsquarantäne der Schüler einer Klasse oder der Gruppe wird ein weiterer Test, ein Antigen-Schnelltest, durchgeführt.  Ist dieser negativ, dürfen die Schüler wieder zurück zum Unterricht.
  • Der Unterricht der Klasse kann damit ab dem fünften Tag fortgesetzt werden. Zu den fünf Tagen zählt auch das Wochenende. Es sollen so also oft nur drei oder vier Schultage für die Klasse ausfallen.
  • Positiv Getestete werden in dreitägigen Abständen erneut getestet. 
  • Wichtig zu wissen: Eltern und andere Haushaltsmitglieder werden nicht  auch unter Quarantäne gestellt, solange ein Kind nicht positiv getestet ist.
  • Nur bei Auftreten von Symptomen tritt eine Haushaltsquarantäne in Kraft.
  • Auch die Lehrer müssen nicht in Quarantäne. Für sie soll es Schnelltests geben.

Kanzlerin Merkel und die Länderchefs betonten, dass ihnen wichtig war, den Präsenzunterricht möglichst aufrechtzuerhalten. Allerdings müsse gehandelt werden, wenn die Infektionszahlen in den Region hoch sind.

Hier finden Sie den aktuellen Beschluss vom Mittwoch, 25. November, im Wortlaut:

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