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Ausschreibungen: Ob Fahrzeugflotte oder IT-Ausstattung - Kommunen müssen Wertgrenzen beachten

Ausschreibungen: So behalten Sie den Überblick!

von Christian Erhardt-Maciejewski
Chefredakteur | KOMMUNAL
15. Februar 2019
Die Beschaffung neuer Fahrzeuge in der Kommune oder der Kauf neuer IT-Technik muss fast immer ausgeschrieben werden. Doch wo genau liegen die Wertgrenzen? Was darf die Kommune ohne Ausschreibung machen? Ein Überblick!

Es beginnt schon bei der Leistungsbeschreibung. Wenn der neue Aufbau am Fahrzeug des Bauhofes beschafft werden muss, ist eine Ausschreibung fast immer unumgänglich. Die Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibungen beziehungsweise freie Vergaben sind zudem von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich. Sind in Berlin freihändige Vergaben nur bis maximal 10.000 Euro möglich, liegt diese Wertgrenze in Bayern bei satten 50.000 Euro.

Ausschreibungen: Wir haben den Überblick zum Download!

Auch beschränkte Ausschreibungen unterliegen in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlichen Regeln.

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