Ausschreibungen: So behalten Sie den Überblick!
Ausschreibungen: Wir haben den Überblick zum Download!
Auch beschränkte Ausschreibungen unterliegen in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlichen Regeln. Und nicht zuletzt gibt es Veröffentlchtungspflichten. Die Vergabe- und Vertragsordnung (VOL/a) regelt hier genau, was zu tun ist. So heißt es im Gesetz für Baden-Württemberg etwa: Die Veröffentlichung nach erteiltem Auftrag hat auf www.service-bw.de oder anderen geeigneten Internetseiten zu erfolgen. Direkt nebenan in Bayern muss schon vor Auftrags-Erteilung folgendes erfolgen: Zitat:
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Die Akademie Dr. Obladen aus Berlin hat sich die Mühe gemacht, die unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen in ein sehr übersichtliches PDF zu gießen und für jedes Bundesland einzeln aufzulisten. KOMMUNAL stellt Ihnen das Dokument zum Herunterladen kostenfrei zur Verfügung: