BGH-Urteil: Amtsblätter dürfen nicht wie Zeitungen berichten!
Warum der BGH überhaupt über die Zukunft der Amtsblätter entscheidet
Die "Südwest Presse" hatte gegen das kostenlose "Stadtblatt" in Crailsheim geklagt. Aus Sicht der Zeitung sei Journalismus Sache der Presse und nicht des Staates. Diese Ansicht hatte der Bundesgerichtshof heute mit seinem Urteil bestätigt. Demnach fordert das Grundgesetz, dass die Presse staatsfern sein müsse und der Staat nicht selbst Presse spielen dürfe.
Damit darf das Crailsheimer "Stadtblatt" zwar noch über alles informieren, was die Stadtverwaltung betrifft, aber redaktionelle Artikel über Lokales und Sport bleibt in Zukunft Sache der Lokalzeitungen. Der Oberbürgermeister der Stadt äußerte sich enttäuscht über das Urteil: "Es ist wichtig als Stadt, die Bürgerinenn und Bürger an dem gesellschaftlichen Leben teilhaben zu lassen. Das betrifft beispielsweise die Aktivitäten im Ehrenamt, das betrifft auch die Aktivitäten der Vereine, der Kirchen. So sind wir jetzt beschränkt auf kommunales Verwaltungshandeln. Und das ist eine Beschränkung, die ich natürlich sehr bedauere."
Das Urteil betrifft auch Amtsblätter in anderen Kommunen
Amtsblätter gibt es nicht nur in Craislheim sondern in ganz Deutschland. Die Prinzipien des heutigen Urteils gelten damit auch für sie. Doch auch für die städtischen Online-Portale könnte dieses Urteil in Zukunft massive Einschränkungen bedeuten.
Kritik an der Entscheidung gab es unter anderem auch vom Städtetag: "Auf der einen Seite sind wir Kommunen im Moment aufgerufen, dass wir Bürgerbeteiligungen machen, dass wir Transparenz hochhalten. Das heißt, dass wir staatliches Handeln und unser kommunales Handeln erklären. In diesem Gesamtkontext kann ich überhaupt nicht verstehen, dass wir Konkurrenten der Presse sind, sondern wir sind eigentlich diejenigen, die in ganz kleinen Schritten die Menschen in ihrem alltgäglichen Leben abholen."

