Bike-Sharing: Fahrräder verstopfen unsere Städte
Bike-Sharing: Ist Datenschutz ein Problem?
Ärger mit den Fahrrad-Unternehmen gibt es bereits weltweit: Einerseits, weil sie die Städte mit ihren Fahrrädern überfluten. Andererseits weil Verbraucherschützer befürchten, dass sensible Daten der Nutzer gesammelt und an Unternehmen weitergegeben werden: Während einige Anbieter versprechen, keine Geschäfte mit den Daten der Kunden zu machen, erklären andere in ihren AGBs, dass sie die Daten an Geschäftspartner weiterleiten. In Asien tobt der Konkurrenzkampf zwischen Bike-Sharing Unternehmen unerbittlich. In Städten wie Shanghai oder Peking gehören Leihräder verschiedener Anbieter längst zum Alltag. Doch auch dort sind sie vielen ein Dorn im Auge: um die Shanghaier Straßen zu entlasten, prüfen die Behörden derzeit, ob sie digitale Sperrzonen für die Rückgabe aufbauen können. Die Unternehmen selbst wollen es sich nicht verscherzen und sammeln mit einem Lastwagen überschüssige Fahrräder ein und verteilen sie wieder im gesamten Gebiet. Doch nicht alle Städte wollen, dass sich das Szenario andernorts wiederholt. Politiker in Zürich und München regten sich über die katastrophalen Zustände auf. Frankfurt forderte, dass der Bike-Sharing Anbieter Obike in der Bankenstadt nicht mit Tausenden, sondern vorerst mit 500 Fahrrädern startet. Und siehe da – der Bitte will Obike nachkommen. Das Bike-Sharing Unternehmen hat nämlich Großes vor in Deutschland. Obike ist bereits in Gesprächen mit einer anderen Stadt, will, dass weitere deutsche Städte folgen.
Kann man einer Bikesharing-Katastrophe rechtlich vorbeugen?
Doch was können Städte tun, die zwar ihr Angebot erweitern, aber nicht im Fahrrad-Chaos versinken wollen? Deutsche Bike-Sharing Konkurrenten raten, in Zukunft auf klarere rechtliche Rahmenbedingungen zu achten. Doch kann man die so einfach umsetzen? Ein Rechtsexperte erklärt:
Es ist zweifellos eine kommerzielle Tätigkeit, die Fahrräder zu vermieten. Ob das Abstellen der Räder aber über den Gemeingebrauch hinausgeht, hängt nach meiner Einsächätzung vom Geschäftsmodell ab. Sofern es Ausleihstationen oder ähnliches gibt, wäre nach meiner Meinung eine Sondernutzung gegeben. Wenn es sich aber nur um frei abgestellte Räder handelt, wäre das eine vom Gemeingebrauch gedeckte Verkehrsteilnahme. Das Abstellen als "ruhender Verkehr" ist im öffentlichen Raum nur durch unmittelbare Gefährdung Dritter beschränkt.
Da wir in der StVO aber keine Regelungen zum Parken oder Parkverbote von Rädern haben, wäre ein Hebel gegebenenfalls, die Betreiber dazu zu verpflichten, die Schrotträder zu entfernen. Eine grundsätzliche Lösung wäre dies jedoch nicht...