
Das Corona-Steuerhilfegesetz und die Auswirkungen - ein Fachbeitrag!
Hilfsmaßnahmen beschlossen
Corona-Steuerhilfegesetz ist beschlossen
Am 27. Mai 2020 hat der Bundestag das Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise („Corona-Steuerhilfegesetz“) beschlossen. Die Kernpunkte erläutert der Steuerberater Thomas Lachera im KOMMUNAL-Gastbeitrag
Das Gesetz sieht vor, den Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen von 19% auf 7% (ausgenommen Getränke) zu senken. Die Steuersenkung ist für den Zeitraum zwischen dem 1. Juli 2020 und dem 30. Juni 2021 befristet. Für die Praxis bedeutet die Steuersatzsenkung – neben den finanziellen Vorteilen – aber auch einen gewissen Umstellungsaufwand bei den elektromischen Kassensystemen.