Flickenteppich
Der digitale Bauantrag nimmt Fahrt auf
Für das Baurecht umfasst das Onlineangebot rund 25 digitale Vorgänge. So soll über das System etwa eine Baugenehmigung beantragt werden können oder auch eine Genehmigungsfreistellung. Von einer flächendeckenden Verfügbarkeit der digitalen Angebote kann jedoch kaum gesprochen werden. In Mecklenburg-Vorpommern wurde seit 2019 eine digitale Lösung für das Baugenehmigungsverfahren erarbeitet, die von sämtlichen Bauämtern kostenfrei übernommen werden könnte. Doch nur zehn Bundesländer haben dieses Angebot angenommen – mit unterschiedlichen Umsetzungen.
Wie welche Bundesländer in Sachen Bauantrag verfahren
In Baden-Württemberg hängt der digitale Antrag davon ab, ob die einzelne Baubehörde den Online-Prozess aktiviert hat. In mehreren Bundesländern können beziehungsweise müssen Anträge zwar digital eingereicht werden, aber es gilt dort weiterhin das Schriftformerfordernis, so dass eine eigenhändige Unterschrift (teils in dreifacher Ausfertigung) zu leisten ist. In Bremen bestimmt ein Verfahrenserlass, dass die erforderlichen Unterlagen für alle bauaufsichtlichen Verfahren weiterhin in Papierform einzureichen sind. Hamburg besteht auf einen Unterlagensatz in Papierform.
Bauaufsichtsbehörden in Niedersachsen können den Beginn der elektronischen Verfahren bis zum 31.12.2023 verschieben. Ein sogenannter Antragsassistent im Bauportal Nordrhein-Westfalen ermöglicht zunächst im einfachen Baugenehmigungsverfahren die digitale Übermittlung von Unterlagen. Die letztendliche Entscheidung zur Nutzung des Portals liegt aber bei den Kommunen. Neben dem Baugenehmigungsverfahren sind im Saarland Anträge auf Erteilung eines Vorbescheids oder einer Genehmigungsfreistellung digital möglich. Digitale Verfahren im Baurecht sind – soweit ersichtlich – gegenwärtig in Hessen sowie umfassend in Thüringen möglich.

Der Teufel beim Bauantrag steckt im Detail, wie das Beispiel Bayern zeigt
In Bayern bieten zum Jahresbeginn 23 Landratsämter sowie neun Städte einen digitalen Service an. Für das Baugenehmigungsverfahren bedeutet die Digitalisierung eine Änderung von Zuständigkeiten – auch für weiterhin mögliche Anträge in Papierform. Reichte man bisher jeden Bauantrag unabhängig davon, wer untere Bauaufsichtsbehörde ist, bei der Gemeinde ein, so ist er nun in digitaler Form unmittelbar bei der Baugenehmigungsbehörde - häufig dem Landratsamt - einzureichen. Dies gilt grundsätzlich auch für Anträge in Papierform.
Bestimmte Anträge, für deren Bearbeitung allein die Gemeinde zuständig ist, sind hingegen je nach gewählter Form bei dieser oder dem Landratsamt einzureichen. Ist eine sogenannte kleine Delegationsgemeinde, die nur bestimmte Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörden wahrnimmt, beteiligt, hängt deren Zuständigkeit stark vom jeweiligen Bauvorhaben ab. Nehmen das entsprechende Landratsamt und die Gemeinde am digitalen Bauantragsverfahren teil, ist je nach Bauvorhaben, der Antrag bei der einen oder der anderen Stelle einzureichen. Nimmt nur das entsprechende Landratsamt, nicht aber die Gemeinde teil, hängt es sogar vom konkreten Bauvorhaben ab, ob überhaupt digital eingereicht werden kann.
Das Ziel ist dennoch weiter richtig...
Trotzdem ist der digitale Bauantrag das richtige Mittel – wenn denn endlich alles funktioniert. Das Arbeiten in einem „gemeinsamen virtuellen Großraumbüro“ mit allen Beteiligten spart Zeit. Hinzu kommt die Möglichkeit, sich stets auf dem aktuellen Verfahrensstand zu halten: Ein Blick genügt, um zu sehen, ob die erwartete Stellungnahme der beteiligten Fachbehörde eingegangen ist oder fehlende Unterlagen noch nachgereicht werden müssen. Dank eines entsprechenden Hinweises im Bearbeitungsvorgang fallen fehlende Unterlagen in einem frühen Stadium des Prozesses auf.
Hohe Papierstapel und große, ausgedruckte Pläne gehören der Vergangenheit an. Diese können daher auch nicht mehr auf dem Postweg verloren gehen. Insgesamt können Bauherren und Architekten deutlich flexibler arbeiten, da sie unabhängig von Öffnungs- oder Sprechzeiten der Behörde sind und selber von überall aus arbeiten können.
Generell bleibt zu hoffen, dass digitale Möglichkeiten in Zukunft flächendeckend zur Verfügung gestellt werden und deren Ausbau an Fahrt aufnimmt. Denn dort, wo das neue Verfahren bereits genutzt wird, erfolgen positive Rückmeldungen hinsichtlich Vereinfachung und Transparenz. Dies betrifft etwa die Kommunikation mit der Behörde sowie allen weiteren am Verfahren Beteiligten.
