Kommentar
Digitalisierung muss man sich leisten können
Digitalisierung belastet Haushalt der Kommunen zunächst
Zudem erfordern Digitalisierungsmaßnahmen oft hohe Anfangsinvestitionen, während sich Kosteneinsparungen durch Effizienzgewinne erst in späteren Haushaltsjahren realisieren. Was vor Ort im Gespräch mit der Kämmerei und politischen Entscheidungsträgern noch recht gut erläutert werden kann, stößt spätestens in der Konfrontation mit dem kommunalen Haushaltsrecht an Grenzen. Selbst seriös prognostizierbare künftige Einsparungen lassen sich in dem Jahr, in dem die Ausgabe oder Investition aufwands- oder kassenwirksam wird, im Haushalt nicht darstellen. Besonders relevant ist dies bei Datenprojekten, wo der finanzielle Nutzen von Anwendungen steigt, je größer und hochwertiger die Datengrundlage im Zeitverlauf wird.
Einsparungen in späteren Haushaltsjahren
Für die Genehmigungsfähigkeit eines Haushalts durch die Aufsichtsbehörde sind Digitalprojekte also das Salz in der Suppe: Möglichst wenig davon machen den Haushalt schmackhaft. Und selbst wenn sich monetäre Einsparungen in späteren Haushaltsjahren positiv niederschlagen, ist dies im Rahmen gängiger Haushaltslogik kaum mehr ursächlich auf die Anfangsinvestition zurückführbar.
Sonderposten für Digitalprojekte in Kommunen
Was also tun, um Digitalvorhaben für Kommunen finanzierbar zu machen? Ein Ansatz könnte beispielsweise die Bildung eines Sonderpostens in Höhe der seriös ermittelbaren künftigen Einsparungen durch ein Digitalprojekt sein, der solange komplementär zur Abschreibung der Investition ertragswirksam aufgelöst wird, wie noch keine Aufwandsminderung realisiert werden kann. Klugen Köpfen in den rund 11.000 Kämmereien dieses Landes fällt dazu sicherlich noch mehr ein. Entscheidend ist, dass wir endlich anfangen, auch über die finanziellen Aspekte von Digitalprojekten in der notwendigen Differenziertheit zu sprechen.

