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  3. Rechtsanspruch Ganztagsbetreuung - wer bezahlt?
Grundschulkinder sollen ganztags betreut werden- Rechtsanspruch
Grundschul-Kinder sollen einen Rechtsanspruch erhalten, ganztags betreut zu werden.
© AdobeStock

Grundschul-Kinder

Rechtsanspruch Ganztagsbetreuung - wer bezahlt?

von Ursula Krickl
Deutscher Städte- und Gemeindebund
7. Mai 2021
Ab 2026 soll stufenweise der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder eingeführt werden. Zuerst soll er für Kindern der 1. Klassenstufe gelten. Dies hat das Bundeskabinett jetzt beschlossen - und damit den im Koalitionsvertrag als priorisierend enthaltenen Rechtsanspruch für Grundschulkinder auf den Weg gebracht. Damit wird allerdings auch gegen das ausdrücklich im Koalitionsvertrag enthaltene Prinzip "Wer bestellt, bezahlt" verstoßen, kritisiert Ursula Krickl im KOMMUNAL-Gastkommentar. Also gegen den Grundsatz, dass derjenige, der eine Leistung veranlasst, für ihre Finanzierung aufzukommen hat.

Das Gesetzesvorhaben greift die jahrelange Diskussion um die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder der Klassenstufen 1 bis 4 auf und sieht nunmehr eine stufenweise Einführung, beginnend mit den Kindern der 1. Klassenstufe im Jahr 2026 auf. Zusätzlich zu den bekannten Zusagen des Bundes über ein Investitionsprogramm zum Ausbau der Ganztagsbetreuung in Grundschulen über insgesamt bis zu 3,5 Milliarden Euro bis zum Jahr 2025 wird jetzt erstmals auch eine Beteiligung des Bundes an den laufenden Betriebskosten angeboten.

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