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  3. Rechtsanspruch Ganztagsbetreuung - wer bezahlt?
Grundschulkinder sollen ganztags betreut werden- Rechtsanspruch
Grundschul-Kinder sollen einen Rechtsanspruch erhalten, ganztags betreut zu werden.
© AdobeStock

Grundschul-Kinder

Rechtsanspruch Ganztagsbetreuung - wer bezahlt?

von Ursula Krickl
Deutscher Städte- und Gemeindebund
7. Mai 2021
Ab 2026 soll stufenweise der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder eingeführt werden. Zuerst soll er für Kindern der 1. Klassenstufe gelten. Dies hat das Bundeskabinett jetzt beschlossen - und damit den im Koalitionsvertrag als priorisierend enthaltenen Rechtsanspruch für Grundschulkinder auf den Weg gebracht. Damit wird allerdings auch gegen das ausdrücklich im Koalitionsvertrag enthaltene Prinzip "Wer bestellt, bezahlt" verstoßen, kritisiert Ursula Krickl im KOMMUNAL-Gastkommentar. Also gegen den Grundsatz, dass derjenige, der eine Leistung veranlasst, für ihre Finanzierung aufzukommen hat.

Das Gesetzesvorhaben greift die jahrelange Diskussion um die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder der Klassenstufen 1 bis 4 auf und sieht nunmehr eine stufenweise Einführung, beginnend mit den Kindern der 1. Klassenstufe im Jahr 2026 auf. Zusätzlich zu den bekannten Zusagen des Bundes über ein Investitionsprogramm zum Ausbau der Ganztagsbetreuung in Grundschulen über insgesamt bis zu 3,5 Milliarden Euro bis zum Jahr 2025 wird jetzt erstmals auch eine Beteiligung des Bundes an den laufenden Betriebskosten angeboten.

Bund soll sich bei Rechtsanspruch für Ganztagsbetreuung stärker beteiligen

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund erkennt durchaus an, dass der Bund seinen Anteil an den Betriebskosten zur Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung von ursprünglich 384 Millionen Euro auf nunmehr 960 Millionen Euro deutlich angehoben hat. Das entspricht laut Bundesebene einem Anteil von 30 Prozent der Betriebskosten. Damit weicht der Bund jedoch massiv von den vom ihm eigens beauftragen Deutschen Jugendinstitut ab, das die notwendigen laufenden Betriebskosten, die mit dem Ausbau sukzessive aufwachsen, auf 4,45 Milliarden Euro beziffert. Auch handelt es sich bei Ankündigung des Bundes um eine aufwachsende Zahlung erst ab dem Jahr 2026, so dass die 960 Millionen Euro erst im Jahr 2030 erreicht würden. Da die Vorbereitungen für den weiteren Ausbau bereits jetzt getroffen werden müssen, fordert der DStGB eine Beteiligung des Bundes an den Betriebskosten weit vor Inkrafttreten des Rechtsanspruchs ein. Konkret erwarten wir eine Beteiligung des Bundes ab 2022.

Kommunen bauen Ganztagsangebote für Grundschulkinder aus

Das gesellschaftspolitische Ziel, auch in der Grundschule eine Ganztagsbetreuung anzubieten, ist unstreitig. Es darf beim Wechsel von der Kindertageseinrichtung zur Grundschule für Familien keinen Bruch geben. Bereits jetzt bauen die Kommunen daher im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Ganztagsangebote für Grundschulkinder in Schulen und Horten massiv aus. In den Betreuungsangeboten Hort, Ganztagsschule und Über- Mittagsbetreuung werden bundesweit bereits 50 Prozent der Grundschüler/-innen, insgesamt 1,5 Millionen Grundschulkinder, betreut. Ob zu diesem Zweck ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder eingeführt werden soll, ist allerdings vorrangig eine Angelegenheit der Länder, die für die schulische Bildung zuständig sind.

Deutscher Städte- und Gemeindebund: Zusätzliche Ausgaben komplett finanzieren

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) erwartet eine vollständige Finanzierung der zusätzlichen Belastungen für die kommunale Ebene. Sowohl die Investitionskosten als auch – in noch weitaus höherem Maße – die laufenden Betriebskosten sind durch dieses Gesetz in weitem Maße nicht gedeckt. Bleibt es bei den Ankündigungen des Bundes und der Länder, wären die Kommunen in den nächsten Jahren, bei ohnehin schon stark belasteten Haushalten, jährlich in Höhe von mehreren Milliarden Euro zusätzlich belastet und vollkommen überfordert.

 Personal- und Raumproblem bei Rechtsanspruch für Ganztagsbetreuung

Das Geld allein löst jedoch weder das Personal- noch das Raumproblem. Beispielsweise gibt es an vielen Schulen schlichtweg keine Flächen für Erweiterungsbauten. Es fehlt flächendeckend geeignetes Personal. Angesichts des bereits jetzt bestehenden Personalmangels im Bereich erzieherischer Berufe wird es nicht gelingen können, bis 2030 rund 800.000 zusätzliche Ganztagsplätze zu schaffen. Der DStGB fordert Bund und Länder zu einer Ausbildungsinitiative für Erzieherinnen und Erzieher auf. Ein Schwerpunkt ist dabei in der praxisintegrierten vergüteten Ausbildung zu legen.

Der Ausbau der Ganztagsbetreuung wird zudem nur gelingen, wenn auf die bestehenden Betreuungssysteme aufgebaut wird und alle Ressourcen in die Planung einbezogen werden können. Auch muss sichergestellt werden, dass die derzeitigen kommunalen Angebote als rechtsanspruchserfüllend angesehen werden. Sonst stehen am Ende nur Verdruss und Rechtsstreitigkeiten, aber keine bessere Kinderbetreuung in der Grundschule.

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