
Grundsteuerhebesätze
Grundsteuer-Hebesatz: Wie hoch darf er sein?
Die Angst von Haus- und Wohnungsbesitzern in Deutschland ist groß, durch die geplante Grundsteuerreform ab 1. Januar 2025 eine weitaus höhere Grundsteuer bezahlen zu müssen als bisher. Fakt ist: Viele Kommunen erhöhen bereits jetzt schon den Hebesatz für die Grundsteuer, weil sie dringend Geld brauchen, um Schulen zu sanieren, Kitas zu bauen und Straßen in Schuss zu halten. Damit die Kommunen sich aber an die Vorgaben des Gesetzgebers halten, die Hebesätze so gestalten, dass am Ende die betroffenen Bürger und Bürgerinnen nicht mehr Grundsteuer bezahlen müssen als vor der Reform, ist in mehreren Bundesländern geplant, die Bürger über faire Rahmenbedingungen zu informieren.
Grundsteuer: Hebesatz-Register im Internet
Warum sind diese Register aus Sicht des Gesetzgebers sinnvoll? Der Bund hat festgelegt, dass die vom Bundesverfassungsgericht aufgetragene Grundsteuerreform neutral umgesetzt werden soll, Haus- und Grundstücksbesitzerverbände bezweifeln das und legen Berechnungen und Prognosen vor, die vor allem im Osten Deutschlands für Aufregung sorgen. Als erstes Bundesland hat Sachsen daher jetzt ein Onlineregister veröffentlicht, in dem die betroffenen Bürger und Bürgerinnen nachsehen können, wie hoch der neue Hebesatz in der jeweiligen Kommune sein soll, damit er die Grundstückseigentümer nicht unnötig belastet. Dies hatten Sachsens Finanzminister Hartmut Vorjohann und der Präsident des sächsischen Städte- und Gemeindetages, Bert Wendsche, so vereinbart, wie es in einer Mitteilung des Landes heißt.
Webseite mit aufkommensneutralen Hebesätzen
Auf der bereits freigeschalteten Webseite sind der Rahmen für aufkommensneutrale Hebesätze für jede Gemeinde veröffentlicht. "Das schafft die nötige Transparenz bei der Grundsteuerreform für alle in Sachsen", so der Finanzminister. Allein durch die Reform sollen die Gemeinden im Jahr 2025 weder höhere noch niedrigere Einnahmen aus der Grundsteuer erzielen als im Jahr 2024. Die veröffentlichten aufkommensneutralen Hebesätze sind für die Gemeinden aber nicht verbindlich. Sie dienen vor allem der Orientierung. "Die Gemeinden entscheiden eigenverantwortlich in Abhängigkeit von ihrem Finanzbedarf über die in ihrem Gemeindegebiet geltenden Hebesätze", so das Finanzministerium. Veröffentlicht wird vorerst nur die Prognose für die Grundsteuer B. Sie gilt vor allem für Wohnhäuser, Eigentumswohnungen und geschäftlich genutzte Grundstücke.
Die prognostizierten Hebesätze sind auf der Webseite des sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zu finden. Hier geht es direkt dort hin.
Transparenzregister: Das planen andere Bundesländer
Wie das Portal Finanztip berichtet, planen Nordrhein-Westfalen und Hessen ebenfalls solche Hebesatzempfehlungen noch für den Sommer. Ein Transparenzregister soll in Schleswig-Holstein im September und in Brandenburg im 4. Quartal 2024 veröffentlicht werden. In Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern müssen die Kommunen - gesetzlich verpflichtend - den Hebesatz veröffentlichen, den sie haben und der zu den gleichen Einnahmen führen würde wie bisher. Laut Finanztip will auch Baden-Württemberg ein Register in "geeigneter Form" schaffen. Bremen will die Hebesätze für Bremen und Bremerhaven Mitte des Jahres online einstellen, Hamburg wird den Hebesatz voraussichtlich im Sommer veröffentlichen. Bayern, Sachsen-Anhalt und Thüringen hingegen haben bislang keine geklärten Transparenzpläne. Rheinland-Pfalz will dies im Sommer klären und im Saarland entscheiden laut Landesregierung die Kommunen selbst, in welcher Form sie den Hebesatz veröffentlichen.
Berlin hat den Hebesatz gesenkt: von bisher 810 auf 470 Prozent. "Als erstes Bundesland haben wir fast alle Grundsteuerwertbescheide erteilt", gab Finanzminister Stefan Evers im Februar bekannt. "Auf dieser Grundlage haben wir die Veränderungen der Grundsteuerbelastung genau analysiert und berechnet. Die Zahlen zeigen: Es besteht Handlungsbedarf. Wir haben versprochen, dass Berlin sich durch die Reform der Grundsteuer nicht bereichern wird.
Grundsteuer in Berlin soll nicht steigen
"Damit die Grundsteuer nicht zur untragbaren Belastung für die Berlinerinnen und Berliner wird, werden wir den Hebesatz für bebaute und bebaubare Grundstücke ab dem 1. Januar 2025 von derzeit 810 Prozent auf 470 Prozent stark senken, also nahezu halbieren", kündigte Evers an.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer in seinem Urteil im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt. Als Folge dessen kommt es zur Grundsteuerreform. Mehr Informationen zur Grundsteuerreform und ihrer Umsetzung in den Bundesländern.