Finanzen
Kommunen rechnen mit steigender Grundsteuer
Grundsteuer ab 2025 neu geregelt
Bereits 2018 hat das Bundesverfassungsgericht das bis dahin gültige System zur Bewertung von Grundstücken für verfassungswidrig erklärt. Die Begründung: Gleichartige Grundstücke würden in der gängigen Praxis ungleich behandelt und das Gesetz verstoße demzufolge gegen den im Grundgesetz verankerten Gedanken der Gleichbehandlung. Das Ergebnis: Bis zum 1. Januar 2025 muss die Grundsteuer für agrarisch genutzte, gewerbliche und private Grundstücke neu aufgesetzt werden. Kommunen sind von der Neuordnung doppelt betroffen.
Kommunen müssen auch Grundsteuer zahlen
Zum einen haben die Kommunen, sofern keine Steuerbefreiung vorliegt, als Grundbesitzer bis zum 1. Januar 2022 selbst Steuererklärungen verfassen müssen – in größeren Kommunen ein erheblicher Mehraufwand. Zum anderen mussten die Kommunen als Steuergläubiger auf Basis des vom Finanzamt ermittelten Messbetrages die Grundsteuer neu festsetzen und erheben. Aus Meckenheim berichtet Hans Dieter Wirtz, Erster Beigeordneter der nordrhein-westfälischen Stadt: „Der Mehraufwand war erheblich und musste zudem in einem engen Zeitkorridor bewältigt werden.“ Angaben, die wichtig sein werden, um die Hebesätze entsprechend neu zu kalkulieren. Weitere Mehrbelastungen kämen hinzu, etwa die zahlreichen Umstellungen in der Software bezüglich des Datenaustausches mit den Finanzbehörden.

Der Mehraufwand war erheblich und musste zudem in einem engen Zeitkorridor bewältigt
werden.“
Hans Dieter Wirtz, Erster Beigeordneter von Meckenheim
Was es bringt? Das weiß – solange es keine Zahlen aus den Finanzämtern gibt – niemand so genau. Der Meckenheimer Beigeordnete rechnet erst für Ende 2024 mit genauen Erkenntnissen. Ein bisschen optimistischer ist da Hermann-Josef Schmeing, der Kämmerer aus Rhede. Er geht von den nötigen Informationen schon Mitte 2024 aus. „Aber auch nur dann, wenn dann alle Zahlen vorliegen." Ihm bleibt nur eines: Sich wie alle anderen überraschen zu lassen.
Kommunen erwarten steigende Grundsteuer
Generell stellen sich die Kommunen in Nordrhein-Westfalen auf eine sinkende Belastung für gewerblich genutzte Flächen ein – und auf höhere Kosten für private Grundbesitzer mit einem zu erwartenden Anstieg der Mietkosten. Grund dafür sind die in diesem Bundesland abweichenden Bewertungsmethoden für Gewerbe- und Wohngrundstücke - mit Auswirkungen auf die Kommunen. Die Abwertung von Gewerbeimmobilien etwa könnte zu erheblichen Einbußen für vielerorts bereits klamme NRW-Kommunen führen, die nur mit der Erhöhung der entsprechenden Hebesätze auszugleichen wäre.
Die Hebesätze setzt in Deutschland jede Kommune für jedes Kalenderjahr individuell fest. Die Grundsteuer A steht für Agrarflächen, die Grundsteuer B für bebaute und unbebaute Grundstücke sowohl gewerblicher als auch privater Natur. Die erhobene Prozentzahl wird mit vier multipliziert, so ergibt sich bei einem Hebesteuersatz von 400 Prozent und einem Steuermessbetrag von 100.000 Euro eine Grundsteuer von 400.000 Euro. Hebesätze zwischen 0 und 1050 Prozent sind erlaubt. Der durchschnittliche Satz lag 2021 bei 386 Prozent. In Meckenheim wurden 2022 280 Prozent (A) angesetzt und 571 Prozent (B). Hier hat man sich noch nicht festgelegt, ob die Hebesätze nach der Grundsteuerreform so gehalten werden können.
Rhede will Bürger nicht stärker belasten
Das sieht man im münsterländischen Rhede ganz ähnlich. Kämmerer Hermann-Josef Schmeing betont: „Grundsätzlich wollen wir die Bürgerinnen und Bürger nicht weiter belasten. Sollte eine Erhöhung der Sätze notwendig werden, dann wird diese wahrscheinlich erst 2026/2027 kommen.“ Seine Kollegin Pia-Maria Gietz, Kämmerin in Meckenheim, wünscht sich zweierlei von der Politik: „Es wäre schon sehr wünschenswert, wenn es einen längeren Übergangszeitraum zwischen der Übermittlung der Daten der Finanzämter und der Umsetzung der neuen Grundsteuerfestsetzung durch die Kommunen geben könnte. Ebenso wichtig wären bereits zum jetzigen Zweitpunkt Sachstandsmeldungen seitens der Finanzämter." Ansonsten können die Kommunen nur eines tun: Sich bis zum Eingang der neuen Zahlen in Geduld zu üben.


