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  3. Grundsteuerreform: Fragezeichen für Kommunen
Grundsteuerreform: Was kostet sie, was bringt sie?
Grundsteuerreform: Häuslebesitzer und Kommunen tappen gleichermaßen im Dunkel.
© 123rf.com/profile_jokiewalker

Finanzen

Grundsteuerreform: Fragezeichen für Kommunen

von Annette Lübbers
Reporterin
23. Mai 2023
Ab Januar 2025 greift die neue Grundsteuer. KOMMUNAL hat in drei Kommunen nachgefragt, welchen Mehraufwand sie stemmen müssen, welche finanziellen Auswirkungen sie von der Reform erwarten und was sie der Politik mit auf den Weg geben.

Bereits vor fünf Jahren hat das Bundesverfassungsgericht das bis dahin gültige System zur Bewertung von Grundstücken für verfassungswidrig erklärt. Die Begründung: Gleichartige Grundstücke würden in der gängigen Praxis ungleich behandelt und das Gesetz verstoße demzufolge gegen den im Grundgesetz verankerten Gedanken der Gleichbehandlung. Das Ergebnis: Bis zum 1. Januar 2025 muss die Grundsteuer für landwirtschaftlich, gewerblich und privat genutzte Grundstücke neu aufgesetzt werden. Kommunen sind von der Neuordnung doppelt betroffen.  

Grundsteuerreform: Mehrarbeit für die Verwaltungen

Zum einen haben die Kommunen, sofern keine Steuerbefreiung vorliegt, als Grundbesitzer bis zum 1. Januar 2022 selbst Steuererklärungen verfassen müssen - ein erheblicher Mehraufwand. Zum anderen mussten die Kommunen als Steuergläubiger auf Basis des vom Finanzamt ermittelten Messbetrages die Grundsteuer neu festsetzen und erheben. Hans Dieter Wirtz, Erster Beigeordneter der nordrhein-westfälischen Stadt Meckenheim, unterstreicht: "Der Mehraufwand war erheblich und musste zudem in einem engen Zeitkoridor bewältigt werden. Nach der derzeitigen Planung werden wir voraussichtlich erst in der zweiten Jahreshälfte 2024 von den Finanzämtern die Informationen aus der Neufestsetzung der Steuermessbescheide erhalten." Angaben die wichtig sein werden, um die Hebesätze entsprechend neu zu kalkulieren. Weitere Mehrbelastungen kämen hinzu: Etwa die zahlreichen Umstellungen in der Software bezüglich des Datenaustausches mit den Finanzbehörden.  

Kommunen kommen Bürgern entgegen

Aus dem Rathaus Heidenheim, eine Stadt im Osten Baden-Württemberg, heißt es: "Bei unserer Stadtverwaltung, insbesondere in den Bereichen Liegenschaften, Vermessung, Geoinformationen sowie Steuern und Abgaben, sind die Anfragen von Grundstückseigentümern zur Behandlung der Anträge enorm hoch. Die Stadtverwaltung leistet hier eine große Hilfe in einem Bereich, der eigentlich in die Zuständigkeit der Finanzbehörden gehört." Auch im schwäbischen Donauwörth hat man die Bürgerinnen und Bürger nicht im Stich lassen wollen. Gertrud Hammer, Leiterin der Finanzverwaltung, erklärt: "In der Anlaufphase sowie vor und während des Abgabezeitraums haben wir als Kommune über die Grundlagen der neuen Grundsteuer informiert und Infobroschüren ausgehändigt."

Wie wirkt sich die Reform auf die Stadtsäckel aus?

Das weiß - solange es keine Zahlen aus den Finanzämtern gibt - niemand so genau. In Heidenheim hat man jedenfalls den Anspruch formuliert, dass die Grundsteuerreform aufkommensneutral umgesetzt werden soll. Heißt: Nach den zu erwartenden Verschiebungen zwischen den Grundstücksarten soll insgesamt dasselbe Steuervolumen generiert werden. Davon geht man auch in Meckenheim und in Donauwörth aus. Auf sprudelnde Mehreinnahmen hofft jedenfalls keine der drei Kommunen. Planungssicherheit? Derzeit Fehlanzeige. In Meckenheim rechnet die Kommune erst für Ende 2024 mit Tatsachen. "Aber auch nur dann, wenn dann alle Zahlen vorliegen." Optimistischer ist man in Heidenheim: "Sobald alle Grundsteuermessbeträge vom Finanzamt vorliegen und im System eingearbeitet sind, können Hochrechnungen erfolgen. Wir gehen davon aus, dass wir bereits ab dem ersten Quartal 2024 erste Berechnungen durchführen können." 

Plus oder Minus? Das kann keine Kommune bislang beziffern.

Gewerbesteuerreform in NRW: sinkende Gewerbe-Grundsteuer und höhere Mieten? 

In Nordrhein-Westfalen stellen sich die Kommunen auf eine sinkende Belastung für gewerblich genutzte Flächen ein - und auf höhere Kosten für private Grundbesitzer mit einem zu erwartenden Anstieg der Mietkosten. Grund dafür sind die in diesem Bundesland abweichenden Bewertungsmethoden für Gewerbe- und Wohngrundstücke - mit Auswirkungen auf die Kommunen. Die Abwertung von Gewerbeimmobilien könnte zu erheblichen Einbußen für vielerorts bereits klamme NRW-Kommunen führen, die nur mit der Erhöhung der entsprechenden Hebesätze auszugleichen wäre.      

Hebesätze: Hier kommt - vielleicht - Bewegung rein 

Die Hebesätze setzt in Deutschland jede Kommunen für jedes Kalenderjahr individuell fest. Die Grundsteuer A steht für landwirtschaftlich genutzte Flächen. Die Grundsteuer B für bebaute und unbebaute Grundstücke sowohl gewerblicher als auch privater Natur. Die erhobene Prozentzahl wird mit vier multipliziert, so ergibt sich bei einem Hebesteuersatz von 400 Prozent und einem Steuermessbetrag von 100.000 Euro eine Grundsteuer von 400.000 Euro. Hebesätze zwischen 0 und 1050 Prozent sind erlaubt. Der durchschnittliche Satz lag 2021 bei 386 Prozent.

In Heidenheim haben sich die Sätze seit 2018 nicht verändert: Hebesatz A: 320 Prozent, Hebesatz B: 410 Prozent. In Meckenheim wurden 2022 280 Prozent (A) angesetzt und 571 Prozent (B). Zurückhaltender bei nicht agraisch genutzten Flächen ist man in Donauwörth unterwegs: Die Kommune hat sich für 2023 auf 430 Prozent (A) und 380 Prozent (B) geeinigt. In Meckenheim hat man sich noch nicht festgelegt, ob die Hebesätze nach der Grundsteuerreform so gehalten werden können. Aus dem Heidenheimer Rathaus heißt es: "Für 2024 wird aufgrund der angespannten Haushaltslage eine Erhöhung des Hebesatzes beantragt." Allerdings wäre das auch ohne die Grundsteuerreform passiert.

Grundsteuerreform: Mahnungen der Kommunen

"Bei der nach altem Recht ohnehin rechtlich vorgeschriebenen, aber unterbliebenen Anpassung der bisherigen Einheitswerte hätte es keine Reform gebraucht. Der Aufwand, der mit der Grundsteuerreform und dem damit verbundenen Risiko der erneuten Verfassungswidrigkeit in einigen Bundesländern verbunden ist, hätte so vermieden werden können", bilanziert die Stadt Heidenheim. Kämmerin Pia-Maria Gietz aus Meckenheim unterstreicht: "Es wäre sehr wünschenswert, wenn die Kommunen bereits früh Sachstandsmeldungen seitens der Finanzämter bekommen würden. Ebenso wichtig wäre ein längerer Übergangszeitraum zwischen der Übermittlung der Daten der Finanzämter und der Umsetzung der neuen Grundsteuerfestsetzung durch die Kommunen." Ähnlich sieht das Gertrud Hammer, Leiterin der Finanzverwaltung in Donauwörth: "Besser wäre es gewesen, wenn die Veranlagungen der Finanzämter zur Grundsteuer nach altem Recht - bis 2024 - und nach neuem Recht - ab 2025 - zeitlich entzerrter organisiert worden wäre. Für ebenso wünschenswert hätte ich eine vorübergehende Aufstockung der Personalstellen in den Finanzämtern gehalten." Ohne Letzteres können die Kommunen nur eines tun: Sich bis zum Eingang der neuen Zahlen in Geduld zu üben.   

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