Blick auf die Stadt Marl
Die Stadt Marl in Nordrhein-Westfalen befürchtet Ungerechtigkeiten bei der Grundsteuer.
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Grundsteuer

Misslungene Grundsteuerreform: Rat der Stadt verabschiedet Resolution

Der Rat der Stadt Marl nennt die geplante Grundsteuer-Reform in Nordrhein-Westfalen ungerecht und misslungen. Er verfasste jetzt eine Resolution. Was nach Ansicht von Bürgermeister Werner Arndt und der Ratsmitglieder schiefläuft!

Ungerecht, misslungen, nicht nachvollziehbar. All diese Wörter fielen in der jüngsten Sitzung des Rats der Stadt Marl. Die Rede ist von der geplanten Grundsteuerreform, die am 1. Januar 2025 in Kraft treten soll.  "Wie die Grundsteuerreform in Marl umgesetzt werden soll, ist den Verantwortlichen in Politik und Verwaltung schleierhaft", sagt Marls Bürgermeister Werner Arndt. „Die Grundsteuerreform ist in meinen Augen ungerecht und misslungen.“ Doch nicht nur er, sondern die Mehrheit im Rat der Stadt kritisiert den Gesetzesentwurf scharf. Der Protest mündet in einer Resolution. "Wir wollen einen deutlichen Appell an die Landesregierung senden", hieß es.

Grundsteuer: Differenzierte Hebesätze untauglich

In der Resolution fordert der Rat der Stadt Marl die Landesregierung auf, den geplanten Gesetzesentwurf für gesplittete Hebesätze zu überarbeiten. Bürgermeister Werner Arndt wurde beauftragt, ein entsprechendes Schreiben an Ministerpräsident Hendrik Wüst zu schicken. „Die Landesregierung lässt uns Kommunen erneut vor die Wand laufen“, kritisiert Arndt. Die Idee differenzierender Hebesätze im Rahmen des Grundvermögens bei der Grundsteuer sei „absolut untauglich“ und müsse dringend nachgebessert werden, so der Bürgermeister.

Immobilienbesitzer und Mieter Verlierer der Grundsteuerreform?

Der Rat der Stadt wirft die Frage auf: Sind am Ende die Eigenheimbesitzer und Mieter von Wohnungen die großen Verlierer der neuen Grundsteuerreform? Wohneigentümer könnten ab dem 1. Januar stärker belastet werden als Eigentümer von Gewerbeimmobilien - das deute sich in Marl an, so der Bürgermeister.  „Es ist längst bekannt, dass bei der Reform der Grundsteuer eine Ungerechtigkeit bei der Belastung von Wohneigentum droht und korrigiert werden muss“, betont Werner Arndt.  Die Kommunen sollen nach den Vorgaben des Landes bis zum Jahresende differenzierte Hebesätze diskutieren und beschließen. „Das dürfte zeitlich kaum noch möglich sein", sagt Arndt. Die Landesregierung stehe jetzt in der Verantwortung. Eine faire Lösung wäre nach mehrheitlicher Ansicht des Rats der Stadt, wenn das Land eine Anpassung der Messzahlen vornehmen würde.

20.000 Grundsteuerbescheide

 Wie funktioniert die Berechnung? Die Finanzämter ermitteln derzeit die neuen Grundsteuerwerte. Aus diesen Werten und der gesetzlich festgelegten Steuermesszahl wird der Grundsteuer-Messbetrag errechnet. „Bisher wurden rund 20.000 Bescheide verarbeitet“, heißt es aus dem Amt für Steuern und Liegenschaften. Dies entspreche einem Bearbeitungsstand von rund 67 Prozent.

Land verteidigt Grundsteuermodell in NRW

Was plant die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen zur Grundsteuer? "Die Ergebnisse der Grundsteuerwertfeststellungen und der Messbetragsfestsetzungen für 1. Januar 2025 haben gezeigt, dass in einigen Kommunen private Haushalte zukünftig stärker im Rahmen der Grundsteuer belastet werden als die Eigentümerinnen und Eigentümer von Nichtwohngrundstücken", heißt es beim Land. Dieses Phänomen der Belastungsverschiebung sei nicht landeseinheitlich, sondern regional unterschiedlich.

Bundesmodell zur Grundsteuer in der Kritik

Diese Entwicklung zeichne sich nicht nur in Nordrhein-Westfalen, sondern auch in anderen Ländern mit dem Grundsteuer-Bundesmodell ab. "Erklärtes Ziel der Landesregierung und der regierungstragenden Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen ist es daher, den Kommunen im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung mehr Entscheidungsspielräume zu ermöglichen, um bei Bedarf auf lokale Gegebenheiten besser reagieren zu können", heißt es in einer Mitteilung der Finanzverwaltung.

Gesetzesentwurf für eine eigene Landeslösung

Die regierungstragenden Fraktionen in Nordrhein-Westfalen hätten deshalb einen Gesetzentwurf für eine Landeslösung für die Grundsteuer vorgelegt. Der Entwurf sieht ergänzend zur bisherigen Regelung eine Differenzierung des Hebesatzes für Wohn- und Nichtwohngrundstücke bei der Grundsteuer B vor. Dadurch werde es den Kommunen freigestellt, diese Hebesätze – in Abhängigkeit von den räumlich strukturellen Gegebenheiten vor Ort – so auszutarieren, dass es nicht zu einer übermäßigen Belastung etwa der Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnimmobilien kommt.

Unterschiedliche Hebesätze für Wohnen und Nichtwohnen

Da der Hebesatz für die Grundsteuer B (Wohn- und Gewerbegrundstücke) in den meisten Kommunen ohnehin angepasst werden müsse, um je Kommune aufkommensneutral zu bleiben, biete der Gesetzentwurf den Kommunen die Möglichkeit, unterschiedliche Hebesätze für Wohnen und Nichtwohnen (etwa für Geschäftsgrundstücke) zu beschließen. "Die Kommunen können nunmehr dort, wo es nötig und gewünscht ist, die Hebesätze so anpassen, dass weder Wohn- noch Nichtwohngrundstücke übermäßig stark belastet werden."

Das Finanzministerium von NRW werde den Kommunen die Hebesätze zur Verfügung zu stellen, die auf der Ebene der jeweiligen Kommune zu einer Aufkommensneutralität führen würden – das wird es jetzt auch für die differenzierten Hebesätze leisten und diese Hebesätze Ende Juni veröffentlichen. Außerdem werde Ministerium die Städte und Gemeinden bei der Erarbeitung von Mustersatzungen und – soweit erforderlich – bei der Finanzierung ihrer IT-Programmierung unterstützen. Der Rat der Stadt Marl hält dieses Ziel allein zeitlich zum 1. Januar 2025 für nicht erreichbar.

Mehr Informationen zum Gesetzesentwurf zur Grundsteuer in NRW finden Sie hier.