
Bauen
Nach KfW-Förderstopp für Neubau startet neues Programm
Das Interesse war enorm: Die Stufe 1 der neuausgerichteten Neubauförderung durch die KFW war bereits am Vormittag des ersten Tages beendet, an dem die Anträge gestellt werden konnten. Das Budget war auf eine Milliarde Euro begrenzt. "Es wurde damit gerechnet, dass das Interesse zum Start der Antragstellung bereits hoch ist", teilte das Bundeswirtschaftsministerium daraufhin mit. Doch dass das bereit gestellte Geld so schnell weg ist, damit hatte wohl doch keiner gerechnet. Damit platzte wohl für viele Bauwillige der Traum vom Eigenheim - und auch kommunale Wohnungsgesellschaften und Genossenschaften sind von dem plötzlichen Förderstopp betroffen.
Neues KFW- Programm
Es sei von Anfang an geplant gewesen, gleich im Anschluss die Stufe 2 der Neubauförderung zu starten, versucht das Ministerium die Wogen zu glätten. Doch die Enttäuschung ist groß, es hagelt nur so an Kritik. Denn Anträge für eine staatliche Förderung für die Effizienzhaus-Stufe 40 (EH 40) und EH40Plus sind nun nicht mehr möglich. Bereits zugesagte Kredite bleiben laut KfW vom Stopp unberührt. "Ihren Kredit zahlen wir aus, sobald Ihr Finanzierungspartner den Kredit bei uns abruft", schreibt die staatliche Förderbank auf ihrer Webseite. "Für Kommunen: Ihren Zuschuss zahlen wir aus, sobald Sie die Einhaltung der Fördervoraussetzungen nachweisen."
Erneuter KfW-Förderstopp
Im Januar bereits hatte das Bundeswirtschaftsministerium die Neubauförderung nach dem Effizienzstandard EH55, die Förderung für Neubauten nach EH40-Standard und energetische Sanierungen von Gebäuden überraschend gestoppt. Die KfW-Förderung für Effizienzhäuser und -gebäude 55 (EH55) wäre zum 31. Januar ausgelaufen. Damals kündigte Habeck an, die Förderung für Effizienzhäuser und -gebäude 40 (EH40) solle zeitnah wieder aufgenommen werden, allerdings gedeckelt bei einer Milliarde Euro. Schon damals warnte Axel Gedaschko, Präsident des Verbandes der Wohnungswirtschaft (GdW): „Wenn ich mir vorstelle: Alle, die bisher auf EH55 geplant haben, wechseln jetzt auf EH40 – da würde ich mich sehr wundern, wenn diese Mittel jemals ausreichen würden.“ Er forderte angesichts des auf 1 Milliarde Euro gedeckelten Betrags soziale Kriterien, nach denen festgelegt werde, wer die Förderung bekommt.
Neubau-Fördersätze halbiert
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hatte vor dem erneuten Anlauf erklärt: "Um dennoch möglichst vielen Antragstellern eine Förderung zu ermöglichen, haben wir die Fördersätze reduziert." Auch die Förderbedingungen würden geändert. "Wir beenden unter anderem einen Anachronismus und fördern künftig nicht mehr den Einbau von Gasheizungen. Das ist politisch allemal angezeigt“, sagte Habeck. „Der Neustart der Neubauförderung geht mit einer schrittweisen Neuausrichtung der Neubauförderung einher. Ziel ist, diese Zug um Zug auf immer mehr Nachhaltigkeit und Effizienz auszurichten. Parallel werden wir prioritär die dringend notwendige Sanierung fördern."
Gebäudeförderung neu ausgerichtet
Die Neuausrichtung der Gebäudeförderung ist in drei Schritten geplant. In der jetzt geltenden Stufe 2 wird die Neubauförderung im Programm EH 40-Nachhaltigkeit (EH/EG 40 NH) weitergeführt, aber mit anderen Konditionen. Das Programm EH/EG 40-Nachhaltigkeit ermöglicht eine Neubauförderung nur noch in Kombination mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG). "Damit wird ein klares Signal für die Neuausrichtung hin zu nachhaltigem Bauen gesetzt", heißt es in einer Mitteilung des Ministeriums. Das Programm für die Neubauförderung läuft bis zum 31.Dezember dieses Jahres.
Das Programm gab es bereits in Form eines optionalen Bonus. Doch nun werden die Anforderungen an die Nachhaltigkeit über das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude zur Verpflichtung. Das Qualitätssiegel definiert Kriterien zur Begrenzung der Treibhaus-Emmissionen und des Primärenergiebedarfs, aber auch die Schadstoffvermeidung in Baumaterialien, zur Barrierefreiheit und zum Ressourcenverbrauch. Das Programm wird für Wohngebäude und andere Gebäude angeboten. Gefördert wird über einen zinslosen Kredit mit einem Tilgungszuschuss von 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Höchstgrenze der Förderung beträgt 150.000 Euro pro Wohneinheit bei Wohngebäuden und 30 Millionen Euro bei "Nichtwohngebäuden". Weitere Informationen dazu.
Städte- und Gemeindebund fordert Planungssicherheit
Marianna Roscher, Referatsleiterin für Stadtentwicklung, Klimaschutz und Wohnungswesen beim Deutschen Städte- und Gemeindebund, sagte auf Anfrage von KOMMUNAL: "Es ist grundsätzlich begrüßenswert, dass die KfW-Förderung für energieeffiziente Gebäude weitergeführt wird. Die Kommunen müssen sich allerdings wiederholt auf neue Förderbedingungen einstellen, was sie vor große Herausforderungen stellt." Sie betonte weiter: "Für die Kommunen ist es wichtig, dass die Bundesförderung für effiziente Gebäude möglichst langfristig und kohärent aufgestellt wird, um hier mehr Planungssicherheit zu erzielen." Die reduzierten Fördergelder würden bereits jetzt das Risiko bergen, dass geplante kommunale Projekte wie der Neubau von Kitas und Schulen mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht umgesetzt werden können.
Neues Programm der Neubauförderung ab 2023
Wie geht es danach weiter? Als dritter Schritt der Neuausrichtung der Neubauförderung ist ab Januar 2023 ein neues umfassendes Programm mit dem Titel „Klimafreundliches Bauen“ vorgesehen. Dieses Programm wird vor allem die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus der Gebäude noch stärker in den Fokus stellen. Die genaue Justierung des Programmes werde in der Bundesregierung aktuell erarbeitet, heißt es.
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