
Lärm von Kinderspielplätzen ist zumutbar urteilt das OVG Koblenz
Kinderspielplätze: Lärm ist zumutbar
Lärm durch Kinderspielplätze muss durch die Nachbarn hingenommen werden. So hat das Oberverwaltungsgericht in Koblenz geurteilt. Was das Gericht sagt, was das für andere Spielplätze bedeutet...
Eigentlich ist es eine regionale Angelegenheit, sie hat aber durchaus Charakter auch über die Grenzen von Koblenz hinaus. Zunächst der Sachverhalt: In der Ortsgemeinde Dienheim (Rhein-Salz im Landkreis Mainz-Bingen) sollte auf einem rund 1100 Quadratmeter großen Grundstück ein Kinderspielplatz gebaut werden. Ein Eigentümer in unmittelbarer Nachbarschaft war damit nicht einverstanden. Er stellte einen Normenkontrollantrag mit dem Ziel, den Bebauungsplan für unwirksam zu erklären.