Gastbeitrag
So entsteht ein kommunales MVZ
Aufgrund des sich wandelnden Gesundheitsmarktes wird auch die Kommune zum Akteur im ambulanten medizinischen Versorgungsbereich. 2015 hat der Bundesgesetzgeber durch das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz die Kommune bei der Gründung Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) bedacht. Aber kann eine Verwaltung überhaupt das komplexe Gesundheitswesen unterstützen?
Medizinisches Versorgungszentrum in Lübben geplant
Auch wir in der Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Błota) standen vor dieser Fragestellung. Dass die prekäre Versorgung am Gesundheitsstandort Lübben zum Thema werden würde, hätte niemand gedacht. In der Stadt gibt es neben der ambulanten medizinischen Versorgung ein Krankenhaus der Regelversorgung, ein Fachkrankenhaus für Neurologie und Psychiatrie sowie ein Reha-Zentrum mit Schwerpunkt Orthopädie und Onkologie. Trotz hervorragender medizinsicher und infrastruktureller Voraussetzungen sind auch bei uns in Lübben die Engpässe in der ambulanten medizinischen und zahnmedizinischen Versorgung zu spüren. Die ersten Signale erreichten die Stadtverwaltung 2016. In den darauffolgenden Jahren besserte sich der Zustand kaum, was 2021 im Aufsichtsrat der städtischen Tochter Lübbener Wohnungsbaugesellschaft mbH (LWG) zu einer Marktanalyse unter dem Titel „Ist die ambulante medizinische Versorgung unserer Mieter/Bürger in Lübben zukünftig noch gesichert?“ führte. Die Analyse offenbarte eine dringende Handlungsnotwendigkeit.
Uns als Stadt war klar, dass jetzt gehandelt werden muss. Auch weil der Weg zur Gründung eines Kommunalen Medizinischen Versorgungszentrums lang sein wird. Daher sind wir dem Prozess zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung auch mit kurzfristigen Maßnahmen begegnet. 2022 wurden zwei Förderrichtlinien für ärztliche sowie zahnärztliche Niederlassungen im Versorgungsbereich Lübben auf den Weg gebracht. Hier können Ärzte bei Gründung, Übernahme oder Erweiterung bis zu 50.000 Euro finanzielle Unterstützung erhalten. Eine erste Allgemeinmedizinerin konnte so bereits gewonnen werden, was eine Praxisübernahme Anfang 2023 sicherstellte.

Zudem wurde die Gründung und Entwicklung eines kommunalen MVZs beschlossen. Trotz bevorstehendem Kraftakt betraute ich gemeinsam mit den Abgeordneten die Wohnungsbaugesellschaft LWG mit einem Geschäftsbesorgungsauftrag. Die LWG konnte mit Projektleiter Marco Sell seit 2. Januar 2023 die Entwicklung des MVZ vorantreiben. Zunächst wurde eine Projektstruktur organisiert – aus Steuerungsgruppe (Geschäftsführer LWG, Beteiligungsmanagement Stadt Lübben) und Lenkungsausschuss (Aufsichtsrat LWG). Eine umfangreiche Marktanalyse ermöglichte die präzise Erstellung eines Projektplans. Die LWG erwarb zeitgleich ein passendes Gebäude.
Enge Zusammenarbeit notwendig
Die besondere Herausforderung liegt dabei in der Koordinierung der verschiedenen Interessengruppen. Unser Ziel war und ist es, an der Seite der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg [KVBB] zukünftige Versorgungslücken zu schließen. Dabei legen wir großen Wert auf eine enge Zusammenarbeit aller Beteiligten, damit die anstehende „Hochzeit“, die an dieser Stelle Kommunal- und Gesundheitswesen „verheiraten“ soll, auch gelingt. Hierbei gilt es zu erwähnen, dass auf kommunaler Seite der Bürgermeister und die Stadtverordnetenversammlung als Entscheidungsträger vorstehen und auf der anderen Seite die KVBB. Diese steht wiederum unter der Rechtsaufsicht der kreislichen Kommunalaufsicht und des gemeinsamen Bundeszuschusses des Bundesgesundheitsministeriums. Für eine möglichst hohe Transparenz fanden in den ersten 6 Monaten so über 100 Gesprächstermine statt.
Gesellschaftervertrag zur Gründung des MVZ
Für die Gründung eines kommunalen MVZ wurden frühzeitig ein Gesellschaftsvertrag erarbeitet, der Grundsatzbeschluss über die Notwendigkeit der wirtschaftlichen Betätigung durch die SVV beschlossen sowie die Zusammensetzung der kommunalen MVZ-Gesellschafterversammlung festgestellt. Darauf folgte die erste Gesellschafterversammlung und die Bestellung des Geschäftsführers. Dieser Schritt wurde notwendig, um die notarielle Gründung der kommunalen Tochter MVZ Spreewald GmbH auf den Weg zu bringen. Hierbei handelt es sich erst einmal um ein Unternehmen ohne Betriebszulassung. Die vorab festgestellt Zeitschiene von der ersten Beschlussfassung bis zur abschließenden Gründung wurde auf 4 bis 6 Monate datiert. Nach der vollständigen Gründung werden alle Unterlagen für die Zulassung bei der KVBB vorbereitet.
Voraussetzungen für die Zulassung des MVZ
Für die Zulassung müssen mindestens zwei Ärzte eingereicht werden. Der Versorgungsgrad im Versorgungsbereich Lübben darf dabei die 110 Prozent nicht überschreiten. Gleichfalls fordert die Kassenärztliche Vereinigung eine selbstschuldnerische Bürgschaft beziehungsweise Sicherheitsleistung nach § 232 des BGB bei Kapitalgesellschaften mit beschränkter Haftung (Vorgabe SGB V). Hierbei handelt es sich nicht um die Absicherung möglicher ärztlicher Fehlbehandlungen, sondern um fehlerhafte Leistungsabrechnungen. Bei der zu hinterlegenden finanziellen Bürgschaft handelt es sich um die Summe von 1,3 Millionen Euro pro Arztsitz – also 2,6 Millionen Euro. Hier liegt eine der größten Herausforderungen, da die Kommunalaufsicht nur wenig Spielraum zulässt. Die aktuellen Reformentwürfe des Bundesgesundheitsministeriums sehen hier zukünftig eine Entschärfung vor.
Der letzte Prozessabschnitt bis zur Zulassung wird auf 6 bis 12 Monate Bearbeitungszeit datiert. Idealerweise kann das MVZ Mitte des Jahres 2024 den Betrieb aufnehmen. Wir gehen als Stadt ins Risiko, um der prekären ärztlichen Situation Herr zu werden und der Bürgerschaft eine bestmögliche Versorgung zu ermöglichen. Die Gründung ist geschafft und nun stehen wir dem Zulassungsprozess zuversichtlich entgegen. Aufgrund der Komplexität und dem langwierigen Prozess sind wir besonders dankbar für den Rückhalt und das Engagement aller Beteiligten. Es ist ersichtlich, dass solch ein Projekt nicht im Alleingang funktioniert. Besonders positiv sehen wir das Entwicklungspotenzial nach der Zulassung für weitere ärztliche Bedarfe am Standort Lübben. Wir haben gerade erst begonnen.