Neuer Trend: Urbane Seilbahnen
Selfies in der Seilbahn
Urbane Seilbahnen werden in der Regel als Seilschwebebahnen konstruiert. Diese zeichnen sich durch ihre Führung über an Trägermasten aufgehängte Seile aus. Die mittlere Höhe über der Bebauung beträgt zumeist 30 bis 40 Meter. Die Vorteile bestehen in einem geringen Flächenverbrauch am Boden, der Geräuscharmut, der Direktverbindung anhand der Luftlinie, der äußerst flexiblen Trassenführung, der weitgehenden Unabhängigkeit von bodenbezogenen Zwangs- und Verkehrsknotenpunkten, der relativ geringen Bauzeit, dem bescheidenen Bedarf an Antriebsenergie, dem fehlenden Ausstoß von Feinstaub, den im Vergleich zu U- und Straßenbahnen wesentlich geringeren Bau-, Wartungs- und Personalkosten sowie der touristischen Anziehungskraft. Hinzu kommt, dass Seilbahnen für Zwecke des ÖPNV unter bestimmten Voraussetzungen einer finanziellen Förderung zugänglich sind.
Kritik am Bau von Seilbahnen
Kritische Stimmen argumentieren, Seilbahnen gefährdeten die Privatsphäre der unterhalb der Trasse wohnenden Anlieger, sie werteten die unter ihnen befindlichen Flächen ab, andere ÖPNV-Linien würden gestrichen, die Kosten seien angesichts des Schuldenstandes vieler Kommunen zu hoch und zudem führten Großbaustellen zu Beeinträchtigungen und zu Naturzerstörung. Um diese gegenläufigen Aspekte auszugleichen, sieht das jeweilige Landesrecht für die behördliche Zulassung von Seilbahnvorhaben zumeist die Durchführung eines förmlichen Genehmigungsverfahrens inklusive Öffentlichkeitsbeteiligung vor, in der Regel ein sog. Planfeststellungsverfahren. Im Rahmen dieses Verfahrens wird geprüft, ob für die Seilbahn in der für sie vorgesehenen Trasse ein verkehrlicher Bedarf besteht, ob ihr zwingende Rechtsvorschriften, wie z.B. des Natur- und Artenschutzrechts, oder überörtliche Planungen entgegen stehen, ob sich Trassenalternativen aufdrängen, weil sie die betroffenen Belange schonender zum Ausgleich bringen, und ob im Rahmen einer Abwägung sämtliche private und öffentliche Belange (Umweltauswirkungen, Eigentumsbetroffenheiten etc.) hinreichend in Einklang gebracht werden können. Die Erfahrung mit ähnlichen Genehmigungsverfahren für lineare Infrastrukturen lehrt, dass eine vorausschauende Planung Konflikte und langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen vermeiden kann.
Nicht zu schnell urteilen!
Auch wenn urbane Seilbahnen manchem als stadtplanerische Träumerei oder finanzpolitischer Irrsinn erscheinen mögen, sollte nicht übersehen werden, dass sie angesichts des unvermindert hohen Individualverkehrs und mit Blick auf den alltäglichen Verkehrskollaps eine echte verkehrspolitische Alternative darstellen können. Vor diesem Hintergrund sollten urbane Seilbahnen als Chance auf eine innovative Infrastruktur begriffen und nicht von vornherein als utopische Illusion abgetan werden. Der Rechtsrahmen für die Errichtung von urbanen Seilbahntrassen ist jedenfalls vorhanden. Er ist in der Lage, die widerstreitenden öffentlichen und privaten Interessen aufzunehmen und einem gerechten Ausgleich zuzuführen.
