Marode Straßen - NRW erhöht Förderung für Straßenbau
"Wichtiger Schritt zur Stärkung der Mobilität in den Kommunen"
Nun hat das Finanzministerium Nordrhein-Westfalens die Fördersätze für den Straßenbau erhöht. Das Ministerium erhöht ab sofort den Mindestfördersatz für zuwendungsfähige Kosten von 60 auf 70 Prozent. Strukturschwache Kommunen im Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm erhalten einen erhöhten Fördersatz von 75 Prozent. Für die Beseitigung und Sicherung von Bahnübergängen steigt der Satz auf 80 Prozent. Verkehrsminister Hendrik Wüst bezeichnet die Erhöhungen als wichtigen Schritt zur Stärkung der Mobilität in den Kommunen:
Wir wollen die Kommunen ermuntern, auch bei klammen kommunalen Kassen konsequent an der Verbesserung ihrer Verkehrsinfrastruktur zu arbeiten. Viele kommunale Straßen sind in keinem guten Zustand, deshalb verstärken wir unserer Förderung für die Sanierung. Aber auch der komplette Neubau von Straßen profitiert von der Erhöhung der Fördersätze. Mobilität ist für die Kommunen ein herausragender Standortfaktor. Wer die Mobilität vor Ort fördert, stärkt die Kommune.
2019 werden die Fördermaßnahmen größtenteils aus Bundeszuweisungen nach dem Entflechtungsgesetz finanziert. Ab 2020 übernimmt das Land die Finanzierung vollständig aus eigenen Haushaltsmitteln.
Welche Maßnahmen im Straßenbau sind zuwendungsfähig?
Zuwendungsfähig sind grundsätzlich sämtliche Maßnahmen, die in den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau aufgeführt sind. Förderschwerpunkte sind der Aus- und Umbau verkehrswichtiger Straßen, Erhaltungsmaßnahmen einschließlich Brückensanierungen sowie die Beseitigung und sicherheitstechnische Nachrüstung von Bahnübergängen. Aber auch der klassische Straßenneubau in Gestalt von Ortsumgehungen und Entlastungsstraßen ist förderfähig. Voraussetzung für die Programmaufnahme ist, dass Baureife gegeben ist und die Bauvorbereitung einen unverzüglichen Baubeginn erwarten lässt.
Zuständige Bewilligungsbehörden für die Anträge der Kommunen sind die fünf Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster. Auf deren Internetseiten stehen umfangreiche Detailinformationen zum Förderbereich kommunaler Straßenbau bereit. Die aktuellen Richtlinien zur Förderung des kommunalen Straßenbaus finden Sie hier.
