Änderungen im Vergaberecht
Vergaberecht: Neue EU-Schwellenwerte
Ob Bauaufträge oder Dienstleistungen - Kommunen müssen sich im Vergaberecht an strenge Regeln halten. Zum Jahreswechsel werden die Schwellenwerte deutlich verändert. KOMMUNAL hat für Sie den Überblick in Kurzform.
Vergaberecht sieht auch Erhöhungen bei Dienstleistungen vor

Weniger stark steigen die Schwellenwerte für Liefer- und Dienstleistungen. Hier ist eine Anhebung von 221.000 Euro vorgesehen. Anhebungen gibt es zudem im Sektorenbereich L/D auf künftig 443.000 Euro und für Obere und Oberste Bundesbehörden. Gilt gilt künftig ein Schwellenwert von 144.000 Euro.
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Schwellenwerte im Vergaberecht sind im GWB geregelt
Hintergrund der Neuregelung ist die in Paragraph 106 (Absatz 1 GWB) vorgesehene dynamische Verweisung. Sie gelten mit dem Jahreswechsel automatisch auch für Städte und Gemeinden. Die Zahlen werden auch im Bundesanzeiger noch veröffentlicht, wobei das nur deklatorische Bedeutung hat.