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  1. Alkoholverbote - Das Schweigen der Länder
Viele Kommunen verhängen Alkoholverbote an bestimmten Plätzen. ©Satori/123rf

Alkoholverbote - Das Schweigen der Länder

26. September 2017
Kommunen scheitern immer wieder mit Alkoholverboten in den Innenstädten. Weil es keine Rahmengesetze gibt, hebeln Gerichte die Vorstöße von Stadträten aus. KOMMUNAL gibt den Überblick.

Text: Wolfgang Thielmann Es funktioniert. Sagt die Stadt Duisburg. Seit dem 16. Mai hat sie den Alkohol aus der Innenstadt verbannt. Zwischen Hauptbahnhof und dem Calaisplatz in der Nähe des Innenhafens ist öffentlicher Alkoholkonsum außerhalb der Gastronomie tabu. Probeweise, für ein halbes Jahr. Und nach einem Monat hat die Stadt eine positive Bilanz gezogen. „Wir sind sanft eingestiegen,“ sagt Stadtsprecher Jörn Esser. „In den ersten Tagen haben wir keine Zwangsmaßnahmen verhängt, aber auf das Verbot hingewiesen. Erst danach haben die Ordnungskräfte es durchgesetzt.“ Sie trafen zwölf Personen beim Alkoholkonsum an – und kassierten jeweils 35 Euro Verwarnungsgeld. Vier Anzeigen wegen Ordnungswidrigkeiten laufen. „Aber wir mussten keinen Platzverweis aussprechen. Die Leute sind dann gegangen“, sagt Esser.

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Damit unternimmt Duisburg den jüngsten Versuch, um ein altes Problem zu lösen. In Herne beschloss der Stadtrat mit deutlicher Mehrheit schon vor einem Jahr ein Alkoholverbot, sofern sich Anwohner und Passanten von Betrunkenen gestört sehen – in Fußgängerzonen und Parks und auf öffentlichen Plätzen. Passanten könnten mitunter nicht unbehelligt an Bushaltestellen warten, so Ordnungsdezernent Johannes Chudziak gegenüber KOMMUNAL.

Viele Alkoholverbote laut Gericht unzulässig

Schon vor mehr als einem Jahrzehnt wuchs in vielen Kommunen der Problemdruck: Der Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit besonders von Jugendlichen war stark gestiegen. Passanten in den Innenstädten beschwerten sich. Städte wie Marburg, Erfurt, Ilmenau und Görlitz verhängten Alkoholverbote für die Innenstädte. Und 2007 auch Freiburg. Und berief sich ein Jahr später darauf, dass nach der Polizeistatistik die Gewaltdelikte von 82 auf 69 sanken. Doch dann klagte ein Doktorand gegen das Verbot – und bekam Recht. Das Oberverwaltungsgericht Mannheim urteilte 2009, das Freiburger Alkoholverbot sei zu pauschal und daher unzulässig.  Eine selbst geringfügige Freiheitseinschränkung durch eine Verordnung sei nur erlaubt, "wenn typischerweise von jedem Normadressaten auch eine Gefahr ausgeht". Demnach müsste jeder Alkoholkonsument gewaltbereit sein, um Alkoholverbote zu begründen. Vorbeugende Regelungen gegen Alkoholmissbrauch seien Sache des Gesetzgebers. Sprich: Die Landesparlamente sind am Zug.

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