Alkoholverbot in Düren - Wird es Bestand haben?
KOMMUNAL: Was hat die Stadt dazu bewogen, ein Alkoholverbot in der Innenstadt zu erlassen?
Christine Käuffer: Das subjektive Unsicherheitsgefühl vieler Einwohner war über die letzten Jahre durch Gruppen Alkoholisierter in der Innenstadt immer größer geworden. Es ging uns bei der Entscheidung aber im Besonderen um den Kinder- und Jugendschutz. Das ist in Düren wahrscheinlich eine besondere Situation: Vier unserer fünf Gymnasien und zwei Grundschulen liegen in der Innenstadt und viele Schüler kommen über den zentralen Busbahnhof zur Schule. In den Freistunden halten sich zudem viele Schüler in der Innenstadt auf. Genau dort treffen sich jedoch häufig Menschen, die dort Alkohol trinken. Dem wollen wir die Kinder und Jugendlichen nicht mehr aussetzen.
Wie genau ist das Verbot geregelt?
Es ist nicht die komplette Innenstadt betroffen, sondern ein Bereich, den wir auch bewusst versucht haben so klein wie möglich zu halten. Denn natürlich sollen sich die Menschen bei uns frei fühlen. Im definierten Bereich ist der Alkoholkonsum außerhalb konzessionierter Schankbetriebe zu jeder Tageszeit verboten, solange das Verbot nicht offiziell von der Stadt aufgehoben ist - etwa für bestimmte Feste.
Wir gehen jetzt erstmal mit Sozialarbeitern über die Plätze und verteilen Informationsmappen, in denen der Verbotsbereich auch genau einzusehen und Hilfangebote sowie Anlaufstellen aufgeführt sind. So lange wie möglich, versuchen wir das Alkoholverbot mit freundlicher Ansprache durchzusetzen. Erst wenn sich Personen wiederholt nicht daran halten, wird der städtische Ordnungsdienst verwarnen und in letzter Konsequenz ein Bußgeld von 25 Euro verhängen und Platzverweise aussprechen. Erstmal ist das Verbot bis zum 31. Oktober begrenzt, aber falls es sich als sinnvoll erweist und nicht von einem Gericht gekippt wird, können wir uns auch vorstellen, es zu verlängern.
Gehen Sie denn davon aus, dass das Alkoholverbot gekippt werden könnte?
Wir wissen, dass das Verbot rechtlich auf wackeligen Beinen steht, weil es keine Rahmengesetzgebung des Landes gibt. Wir haben unser Alkoholverbot allerdings anders begründet, als es etwa Duisburg gemacht hat, wo das Verbot ja bereits gekippt wurde. Wir haben uns in der Begründung stärker auf die öffentliche Ordnung als die Sicherheit gestützt. Denn dass ein Alkoholverbot für die öffentliche Sicherheit notwendig ist, müsste man sehr genau mit Fallbeispielen belegen. Dass ein geordnetes menschliches Miteinander im öffentlichen Raum nur möglich ist, wenn sich alle an die Regeln halten, die dieses Miteinander ausmachen, ist dagegen leicht zu belegen. Und dass Menschen im alkoholisierten Zustand häufig nicht zum Mitmachen gewillt sind, ebenfalls.
Denken Sie denn, dass ein Verbot die Menge an Alkoholisierten in Düren verringern wird?
Nein, das kann man nicht erwarten. Es geht uns auch nicht darum Menschen aus dem öffentlichen Raum oder gar unserer Stadt zu verdrängen. Es geht nur darum, dass in diesem kleinen Raum in der Innenstadt Alkohol im öffentlichen Raum nichts zu suchen hat. Das hat auch etwas mit einer Vorbildfunktion für Kinder und Jugendliche und der Prävention vor alkoholbedingten Ordnungswidrigkeiten und Straftaten zu tun. Wenn Bürger andere Bereiche als den definierten Kreis nutzen, um Alkohol zu trinken, wird sich der überwiegende Teil der Nutzer der Innenstadt dort wieder deutlich wohler fühlen und angstfrei bewegen.
Wir hoffen natürlich auch, dass zumindest einige der Alkohol konsumierenden Bürger unsere Hilfsangebote wahrnehmen.