Tourismus
Bettensteuer: Finanzspritze für Kommunen sorgt für Kritik
Bettensteuer verfassungsgemäß
Damit geht die Stadt am Rhein allerdings gegen den Trend. Denn immer mehr Kommunen erheben mittlerweile eine Bettensteuer, Kulturförderabgabe oder City-Tax. Der Boom basiert auf einem jüngeren Gerichtsurteil: 2022 erklärte das Bundesverfassungsgericht nach einer Klage des Hotel- und Gaststättenverbands DEHOGA und des Hotelverbands IHA Deutschland die Bettensteuer in Hamburg, Bremen und Freiburg im Breisgau für verfassungsgemäß. Auch die Trennung zwischen Privat- und Geschäftsreisenden ist nicht mehr erforderlich.
Seitdem boomt die kommunale Abgabe, wie ein Blick in die Bundesländer zeigt. Zum Beispiel nach Niedersachsen. Dort erheben bereits Hildesheim, Hannover, Cuxhaven, Lüneburg oder Hannoversch Münden eine Bettensteuer. Oder die Stadt Laatzen, die dank des benachbarten hannoverschen Messegeländes besonders viele Übernachtungen verzeichnet. Dort gibt es die Steuer seit dem 1. Juli 2024: Hotels, Vermieter von Ferienwohnungen, Pensionen und andere Beherbergungsbetriebe müssen seitdem für jede Übernachtung fünf Prozent des Bruttoübernachtungspreises an die Stadt abführen. Beherbergungsbetriebe können eigenständig entscheiden, ob sie diesen Steuersatz an die Gäste weitergeben oder selbst begleichen. Lediglich die Nebenkosten, etwa die Miete eines Parkplatzes, das Frühstück oder ein Haustierzuschlag sind von der Aufwandssteuer ausgenommen.
Brunsbüttel diskutiert noch über Bettensteuer
Diskutiert wird über eine Bettensteuer auch in Brunsbüttel, Schleswig-Holstein. Dort will die Stadtverwaltung eine Steuer von drei Prozent des Betrags der Beherbergungsrechnung einführen. Das Ziel: Jährliche Mehreinnahmen von 100.000 Euro. Doch der Beschluss darüber wird wohl erst 2026 fallen. Jens Harbeck, ein führendes Mitglied der Ratsversammlung, befürchtet zusätzliche bürokratische Belastungen für das Gastgewerbe. Aus Sicht von Bürgermeister Martin Schmedtje ist der Aufwand für eine Bettensteuer dagegen überschaubar.
Aber ist eine Bettensteuer in den Orten entlang der Nord- und Ostseeküste nicht ohnehin schon lange bekannt? Mitnichten. Hier besteht vielmehr akute Verwechslungsgefahr – und zwar mit der von Urlaubern erhobenen, landläufig auch als „Kurtaxe“ bekannten Kurabgabe und der von Tourismusbetrieben eingezogenen Kultur- und Tourismusabgabe. Der große Unterschied zur Bettensteuer: Diese altbekannten Abgaben dürfen nur von Gemeinden erhoben werden, die entweder Kur- und Erholungsorte oder Tourismusorte sind. Und sie sind zweckgebunden: Sie dürfen nur für Kureinrichtungen, für die Tourismuswerbung oder für den Unterhalt touristischer Einrichtungen verwandt werden. Bei der Bettensteuer dagegen gibt es keine örtliche Bindung und auch keine Zweckbindung: Sie kann von jeder Gemeinde erhoben und als allgemeines Deckungsmittel im kommunalen Haushalt völlig frei verplant werden.
Vorgaben für Bettensteuer
Allerdings: In Schleswig-Holstein dürfen Gemeinden, die die Bettensteuer erheben, nicht zusätzlich eine Tourismusabgabe einführen – und umgekehrt. Was beispielsweise in der Stadt Lübeck derzeit kräftig diskutiert wird: Während der Bürgermeister eine Bettensteuer zur Entlastung des städtischen Haushalts erheben will, warnt der Kommunalpolitiker Hermann Junghans vor dem Wegfall der Kurabgabe im Ortsteil Travemünde. Denn daraus werden bislang die dortigen Kureinrichtungen finanziert. „Die Kureinrichtungen müssten dann aus dem städtischen Haushalt bezahlt werden und per Saldo stünde Lübeck finanziell nicht besser da als jetzt.“
Anderswo hingegen ist das Konzept der Bettensteuer noch nahezu unbekannt: In der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage im Brandenburger Landtag konnte das Potsdamer Innenministerium im August lediglich zwei Kommunen nennen, die eine Bettensteuer erheben: Die Landeshauptstadt Potsdam hat sie im Oktober 2024 mit derzeit 7,5 Prozent des Entgelts für die Übernachtung, abzüglich der Umsatzsteuer eingeführt. Und in der Gemeinde Halbe muss seit April 2024 jede volljährige Person, die im Gemeindegebiet übernachtet, pro Übernachtung zwei Euro bezahlen.
Die daraus erlösten Einnahmen sprechen für sich: In Potsdam wurden 2022 rund 2,2 Millionen Euro und 2023 rund 2,5 Millionen Euro aus der Bettensteuer eingenommen. Und in der kleinen Gemeinde Halbe rechnet man laut Innenministerium im ersten Jahr mit 288.000 Euro extra für das Stadtsäckel.
Hotellerie kritisiert Abgabe scharf
Abgelehnt wird die Bettensteuer von der DEHOGA: „Das Herausgreifen einer einzelnen Branche ist völlig inakzeptabel.“ Denn auch der Einzelhandel profitiere vom Tourismus. „Auf der anderen Seite trägt die Hotellerie durch eigenfinanzierte Marketingmaßnahmen selbst erheblich zur Belebung des Tourismus bei und leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur wirtschaftlichen Prosperität auch in anderen Branchen.“ Die Einführung einer Bettensteuer verhindere Investitionen vor Ort.



