Bundesfördermittel - Rufen Kommunen die Gelder ab?
Bundesfördermittel für 10.570 Einzelvorhaben
Die Bundesförderung, die den Ländern nach Einwohnerzahl, Kassenkrediten und Anzahl der Arbeitslosen zugewiesen wird, kann in den finanzschwachen Kommunen für Investitionen in die allgemeine und die Bildungsinfrastruktur abgerufen werden. Die Verteilung der Mittel auf die Kommunen obliegt dabei den Ländern. Bisher verteilen die Kommunen das ihnen zugewiesene Geld gleichmäßig auf die beiden Bereiche. Die Zahlen zeigen, dass die Städte und Gemeinden besonders viele Vorhaben im Städtebau, der energetischen Sanierung (besonders von Schulen) und für Kindertagesstätten und Kindergärten über die Bundesfördermittel finanzieren wollen. Die bisher verplanten 87 Prozent der Mittel sollen insgesamt 10.570 Einzelvorhaben fördern. Während sechs Bundesländer (Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen) die für sie vorgesehenen Mittel schon vollständig für Investitionen eingeplant haben, liegt Schleswig-Holstein mit unter der Hälfte eingeplanter Mittel weit abgeschlagen zurück. Aufgrund der unterschiedlichen Verfahren zur Umsetzung des KInvFG in den einzelnen Ländern sind diese Zahlen allerdings nur bedingt miteinander vergleichbar.
Zweite Runde Bundesfördermittel
Schon im letzten Jahr hat das Finanzministerium eine zweite Runde Bundesfördermittel in gleicher Höhe zugesagt. In Anbetracht der finanziellen Lage vieler Kommunen werde die zusätzliche Förderung dringend benötigt. Erst einmal müssen allerdings die verplanten Mittel abgerufen werden. Besonders im Bereich Bildung soll die zweite Bundesförderung Verwendung finden.