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  3. Bundesfördermittel - Rufen Kommunen die Gelder ab?
Besonders viele Bundesfördermittel fließen in die energetische Sanierung. ©kzenon/123rf

Bundesfördermittel - Rufen Kommunen die Gelder ab?

von Rebecca Piron
Stellvertretende Chefredakteurin | KOMMUNAL
14. Juli 2017
Kann es den Städten und Gemeinden finanziell schlecht gehen, wenn sie ihre Bundesfördermittel nicht abrufen? Seit Finanzminister Wolfgang Schäuble das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz verabschiedete, sehen sich die Kommunen mit dieser Kritik konfrontiert. Neue Zahlen springen den Kommunen bei: Die Mittel sind schon fast komplett für Vorhaben eingeplant - nur abgerufen sind sie noch kaum.

Jüngst veröffentlichte Zahlen, die die Länder dem Bundesfinanzministerium einmal im Jahr vorlegen, beweisen: Die finanzschwachen Kommunen brauchen die Bundesfördermittel, die ihnen seit 2015 zustehen. Von den 3,5 Milliarden Euro des Pakets haben die Städte und Gemeinden bereits knapp 3,1 Milliarden für Vorhaben vorgesehen. Das räumt mit der Kritik auf, die Kommunen würden sich um die Bundesfördermittel nicht bemühen. Diese beruhte ausschließlich auf den Zahlen der bereits abgerufenen Förderung für finanzschwache Kommunen, die mit 288 Millionen noch recht niedrig ist. "Der bislang geringe Mittelabfluss hat nur geringe Aussagekraft in Bezug auf den Planungsstand in den Kommunen", heißt es in einer Erklärung zu den veröffentlichten Zahlen. "Zu den Gründen, aus denen der Mittelabfluss bei Investitionsförderprogrammen zu Beginn generell eher zögerlich verläuft, gehören unter anderem der erforderliche Planungsvorlauf von Investitionen, der Verwaltungsaufwand, Kapazitätsgrenzen und die Auszahlung der Finanzmittel erst nach Rechnungsstellung."

Bundesfördermittel für 10.570 Einzelvorhaben

Die Bundesförderung, die den Ländern nach Einwohnerzahl, Kassenkrediten und Anzahl der Arbeitslosen zugewiesen wird, kann in den finanzschwachen Kommunen für Investitionen in die allgemeine und die Bildungsinfrastruktur abgerufen werden. Die Verteilung der Mittel auf die Kommunen obliegt dabei den Ländern. Bisher verteilen die Kommunen das ihnen zugewiesene Geld gleichmäßig auf die beiden Bereiche. Die Zahlen zeigen, dass die Städte und Gemeinden besonders viele Vorhaben im Städtebau, der energetischen Sanierung (besonders von Schulen) und für Kindertagesstätten und Kindergärten über die Bundesfördermittel finanzieren wollen. Die bisher verplanten 87 Prozent der Mittel sollen insgesamt 10.570 Einzelvorhaben fördern. Während sechs Bundesländer (Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen) die für sie vorgesehenen Mittel schon vollständig für Investitionen eingeplant haben, liegt Schleswig-Holstein mit unter der Hälfte eingeplanter Mittel weit abgeschlagen zurück. Aufgrund der unterschiedlichen Verfahren zur Umsetzung des KInvFG in den einzelnen Ländern sind diese Zahlen allerdings nur bedingt miteinander vergleichbar.

Zweite Runde Bundesfördermittel

Schon im letzten Jahr hat das Finanzministerium eine zweite Runde Bundesfördermittel in gleicher Höhe zugesagt. In Anbetracht der finanziellen Lage vieler Kommunen werde die zusätzliche Förderung dringend benötigt. Erst einmal müssen allerdings die verplanten Mittel abgerufen werden. Besonders im Bereich Bildung soll die zweite Bundesförderung Verwendung finden.

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