Neuer Online-Dienst
Digitale Einbürgerung mit Hindernissen
Einbürgerung: Online Antrag stellen
Außerdem würden die Zahlen der Einbürgerungsanträge erheblich ansteigen. Zum Vergleich liefert er Zahlen: Die Anträge haben sich von 396 im Jahr 2021 auf 962 im Jahr 2023 mehr als verdoppelt. „Momentan rechnen wir mit einer weiteren Steigerung der Antragszahlen, aufgrund des neuen Staatsangehörigkeitsgesetz.“ Das neue Gesetz ist seit dem 27. Juni 2024 in Kraft. Menschen, die in Deutschland arbeiten und gut integriert sind, können schon nach fünf statt nach acht Jahren deutsche Staatsangehörige werden. Das treibt die Zahl der Anträge auf Einbürgerung weiter nach oben. Die Online-Option könnte hier für Entlastung sorgen. Bislang ist das aber nicht der Fall. Mehr Informationen zur Einbürgerung.
Online-Anträge müssen ausgedruckt werden
„Momentan stellen nur sehr wenige online einen Antrag, da offenbar besonders die Anmeldung als kompliziert empfunden wird“, so Schneider. Nur selten werde der Online-Antrag erfolgreich eingereicht. Die Qualität der Anträge und der Unterlagen seien oftmals nicht so, wie sie benötigt würden. Beispielsweise fehle häufig die Formatierung in ein PDF, auch seien Bilddateien unbrauchbar aufgrund von störenden Hintergründen.
Dazu kommt: Momentan können die eingereichten Unterlagen nicht digital weiterbearbeitet, sondern müssen ausgedruckt werden. Für eine rechtssichere digitale Verarbeitung fehle noch die Zustimmung des zuständigen Ministeriums für Familie, Frauen, Kultur und Integration des Landes Rheinland-Pfalz (MFFKI). „Das Integrationsministerium müsste hierzu noch bestätigen, dass das Führen einer digitalen Einbürgerungsakte rechtssicher ist. Solange das nicht der Fall ist, müssen wir weiterhin in Papierform arbeiten“, so der Pressesprecher.
Hilfe von Einbürgerungslotsen
Zumindest für das Problem der schlechten Qualität der Unterlagen, und der als kompliziert empfundenen Antragsstellung, gibt es bereits eine Lösung. Hier kommt das Programm „Pass(t) genau“ ins Spiel. In dem Modellprojekt sollen fünf ehrenamtliche Einbürgerungslotsen die Antragsstellenden unterstützen. Sie helfen beispielsweise, die notwendigen Dokumente zusammenzustellen. Die Ehrenamtlichen sind geschult, auch bei der digitalen Antragsstellung zu assistieren. Wenn noch nicht klar ist, ob sämtliche Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllt werden, helfen die Ehrenamtlichen beim Online-„Quick-Check“.
Landesweite Umsetzung geplant
Die digitale Einbürgerung soll das Verfahren für alle Beteiligten, für Antragsstellende – und die Behörde erleichtern. „Momentan ergibt sich aus dem digitalen Verfahren noch keine große Entlastung. Dazu muss es sich erst stärker etablieren“, räumt der Sprecher der Stadtverwaltung ein. Unterstützung für die Antragsberechtigten und damit auch qualitativ bessere Unterlagen erhoffe sich die Verwaltung indes von den Einbürgerungslotsen.
Die Stadt Worms zählt zu den fünf ausgewählten Pilotkommunen, um den Online-Dienst in Rheinland-Pfalz einzuführen. Sie hat als erste Kommune im Bundesland die Antragsdaten direkt im Fachverfahren erhalten. Diese Fachanwendung haben die Digitalisierungsabteilung und das Standesamt gemeinsam mit dem MFFKI und den beteiligten IT-Dienstleistern angepasst. Die „Digitale Einbürgerung“ ist eine von 16 Fokusleistungen, die bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) besonders gefördert werden.
Auch wenn bei dem digitalen Dienst noch Luft nach oben ist, trägt die Wormser Stadtverwaltung als Pilotkommune einen erheblichen Anteil daran, dieses Angebot auch anderen Kommunen zur Verfügung zu stellen. Die landesweite Umsetzung in Rheinland-Pfalz wird vorbereitet.
