Praxisbeispiel i-Kfz
Fahrzeugzulassungen per Mausklick
Doch obwohl die i-Kfz seit 2015 in mehreren Stufen eingeführt wurde, ist sie noch immer nicht flächendeckend verfügbar. Eine mögliche Ursache könnten die IT-Anforderungen sein, die mit der Einführung verbunden sind, vermutet Markus Hausberger, Fachbereichsleiter Verkehrswesen im Landratsamt Mühldorf a. Inn.
Stufe 1 und 2 der i-Kfz problemlos umsetzbar
In seinem Landkreis ist die vierte Stufe des Online-Dienstes seit Mitte 2024 verfügbar. Der Weg dahin verlief allerdings nicht ohne Hürden. „Für die i-Kfz-Stufen eins und zwei, also 2015 und 2017, waren die technischen Anforderungen noch im Rahmen“, berichtet er. Die interne IT habe sie ohne Probleme umsetzen können. Für die Einführung der i-Kfz-Stufe 3, 2019, war ein IT-Sicherheitsaudit einer externen Firma notwendig. Die Prüfer schauten sich den Aufbau im Serverraum und die IT-Infrastruktur vor Ort an. „Das Audit haben wir laut unserer IT-Abteilung nur knapp bestanden“, so Hausberger.
Die vierte und letzte Stufe hatte es dann in sich: Die IT-sicherheitstechnischen Anforderungen werden nochmals in die Höhe geschraubt. „Um sie erfüllen zu können, blieb uns in einem Landratsamt unserer Größe im Grunde nur die Anbindung an das Rechenzentrum der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung Bayern AKDB“, sagt Hausberger. Die Mehrkosten nimmt der Landkreis in Kauf, denn Alternative wären weitere, teurere Sicherheitsaudits gewesen.
Mit Verzögerung zum Ziel
Doch diesen Weg wählt nicht nur Mühldorf a. Inn. Die Anbindung an das Rechenzentrum der AKDB ist begehrt und die Kapazitäten sind begrenzt. Das Outsourcing verzögert sich. Schließlich klappt der Umzug Ende Mai 2024 und die Bürgerinnen und Bürger können den Online-Dienst für Ihre Fahrzeuge kurze Zeit später nutzen.
Am Ende ist es das Werk vieler: Die Fachbereiche IT-Services, Finanzmanagement, Rechnungswesen und Controlling, Bürgerservices und E-Government, Verkehrswesen, Führerscheinstelle und Kfz-Zulassung sind allesamt in die Umsetzung der i-Kfz eingebunden – unterstützt von der AKDB und vom Kraftfahrtbundesamt.
Mit i-Kfz können nun die Autofahrerinnen und Autofahrer direkt nach der digitalen Zulassung losdüsen. Bis der Zulassungsnachweis per Post kommt, reicht eine vorläufige Bescheinigung, die mit ein paar Klicks ausgedruckt werden kann. Per Post? Hier liege noch ein Medienbruch vor, bestätigt Hausberger. Die Bescheide müssen derzeit noch per Postzustellungsurkunde versendet werden.
Nutzung noch überschaubar
Und wie wird die i-Kfz von den Bürgerinnen und Bürgern bis jetzt angenommen? „Bei uns, wie auch bundesweit, sind die Nutzungszahlen noch relativ überschaubar“, sagt der Fachbereichsleiter. Mit Abstand am häufigsten würden Außerbetriebssetzungen online vorgenommen. Ein Grund für den zögerlichen Anlauf könnten die technischen Voraussetzungen für die Online-Zulassungen sein: Personalausweis (nPA), eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN. Außerdem nötig: ein Smartphone mit kostenloser „AusweisApp“ oder ein Kartenlesegerät. Eine digitale Verwaltung verlangt eben auch digitale Bürger.
Aktueller Stand i-Kfz:
Zum i-Kfz-Dashboard.
Kraftfahrtbundesamt: Mindestsicherheitsanforderungen an internetbasierte Fahrzeugzulassung zum Herunterladen:

