Digitale Verwaltung
Digitales Bürgerkonto BundID - so funktioniert es
„Wir beschäftigen uns seit anderthalb Jahren mit dem Thema Onlinezugangsgesetz. Eine zügige Anbindung an die BundID war für uns selbstverständlich, nachdem die Abschaltung des Servicekontos NRW beschlossen wurde“, sagt Kreisdirektorin Svenja Udelhoven. Simon Teischler von der Stabsstelle Digitalisierung betont: „Dazu kommt: Das Servicekonto NRW hat seine Schwachstellen, zum Beispiel was Interoperabilität angeht. Um den Bürgern dieses Durcheinander zu ersparen, wollten wir möglichst schnell die BundID unterstützen.“
Zentrales Bürgerkonto – auch auf kommunaler Ebene
Damit für verschiedene Online-Dienstleistungen nicht mehrere Online-Konten nötig sind, soll das bundesweite Bürgerkonto ausgerollt werden. Wer zukünftig digitale Verwaltungsdienste nutzen möchte, muss einmalig einen Zugang für das Portal beantragen. Danach können Nutzer sich über die BundID identifizieren und Anträge stellen – auch auf Länder- und Kommunenebene.
Die Idee: Sämtliche Daten können unkompliziert genutzt und für neue Anträge übernommen werden. Auch Benachrichtigungen und die entsprechenden Dienstleistungen sollen in einem zentralen Postfach bereitgestellt werden – unabhängig von welcher Behörde sie stammen. Seit 2019 gibt es das universale Nutzerkonto bereits, bisher allerdings nur für ausgewählte Leistungen, wie das Elterngeld, BAföG oder die Energiepauschale für Studenten.
BundID soll verpflichtend werden
So richtig ins Rollen gekommen ist das Bürgerkonto bis jetzt noch nicht. Das soll sich ändern! Nicht zuletzt, weil der Entwurf des OZG 2.0 vorsieht, dass landeseigene Entwicklungen – wie das Service-Konto NRW – durch eine zentrale Lösung ersetzt werden müssen.
Der Rhein-Sieg-Kreis gehört nach eigenen Angaben deutschlandweit zu den Vorreitern, was die Nutzung der BundID angeht. „Im Großen und Ganzen war die technische Anbindung relativ einfach, da die Schnittstelle vom Hersteller bereits funktionsfertig ausgeliefert wurde“, berichtet Teischler. Doch welche technischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen musste die Kreisverwaltung erfüllen, um das Verwaltungskonto anzubinden?

Onboarding-Prozess für Kommunen
Neben einem Kooperationsvertrag mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI), beschaffte das Amt für Informationstechnik und Digitalisierung des Rhein-Sieg-Kreises einen neuen Formularserver, der die Schnittstelle zur BundID bietet. „Dabei war uns wichtig, dass sie bidirektional ist“, so Teischler. „Denn wir wollen den Bürgern nicht nur die Anmeldung über das zentrale Konto anbieten, sondern am Ende sollen auch die Bescheide im Postfach der BundID landen.“
Unterstützt durch einen externen IT-Dienstleister arbeiteten drei Mitarbeiter vom Amt für Informationstechnik und Digitalisierung an dem Projekt. Drei Monate habe die technische Umsetzung gedauert. Teischler lobt den „tollen Onboarding-Prozess des BMI für Kommunen und Behörden“, um das zentrale Nutzerkonto anzubinden. Das Team hat ein Testsystem von der BundID zur Verfügung gestellt bekommen und konnte zügig erste kleinere Prozesse produktiv nehmen.
BundID für Online-Dienstleistungen
„Wir freuen uns, dass wir das Projekt so zügig umsetzen konnten“, sagt Kreisdirektorin Udelhoven. Dabei betont sie, dass der Rhein-Sieg-Kreis gute Voraussetzung hatte: Er sei mit der IT-Abteilung, der damit verbundenen Fachkompetenz und einem starken Dienstleister sehr gut aufgestellt.
Bis das Servicekonto NRW im Juni abgeschaltet wird, möchte die Kreisverwaltung neben den 25 Verwaltungsdienstleistungen, die bereits auf die BundID umgestellt sind, weitere 75 anbinden. „Bis dahin sollten auch die EfA-Portale über das zentrale Verwaltungskonto funktionieren“, sagt Teischler – sodass bis zum Sommer sämtliche Online-Dienstleistungen des Rhein-Sieg-Kreises mit der BundID laufen könnten.
„Die BundID – Informationen für Verwaltungen von Bund, Ländern und Kommunen“ (Oktober 2023)


