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Soll digitale Verwaltungsdienstleistungen sämtlicher Behörden bündeln: das zentrale Bürgerkonto BundID.
© Bundesministerium des Innern und für Heimat; Bundesdruckerei GmbH

Digitale Verwaltung

Digitales Bürgerkonto BundID - so funktioniert es

von Monique Opetz
Freie Journalistin
6. Juni 2024
Verwaltungsdienste digital und benutzerfreundlich abwickeln – das soll in Zukunft mit dem universalen Bürgerkonto funktionieren. Behörden des Bundes, der Länder und der Kommunen müssen langfristig ihre Online-Dienste an die BundID anbinden. So sieht es der Entwurf des Onlinezugangsgesetzes 2.0 vor. Der Rhein-Sieg-Kreis macht vor, wie es geht.

100 Dienstleistungen können die Bürger im Rhein-Sieg-Kreis bereits online beantragen; dazu zählen etwa der Führerschein oder die Kfz-Anmeldung. 25 davon sind seit Kurzem auf das zentrale Nutzerkonto des Bundes (BundID) umgestellt. Die anderen laufen noch über das landeseigene Servicekonto NRW. Dieses Landeskonto wird allerdings im Juni abgeschaltet.

„Wir beschäftigen uns seit anderthalb Jahren mit dem Thema Onlinezugangsgesetz. Eine zügige Anbindung an die BundID war für uns selbstverständlich, nachdem die Abschaltung des Servicekontos NRW beschlossen wurde“, sagt Kreisdirektorin Svenja Udelhoven. Simon Teischler von der Stabsstelle Digitalisierung betont: „Dazu kommt: Das Servicekonto NRW hat seine Schwachstellen, zum Beispiel was Interoperabilität angeht. Um den Bürgern dieses Durcheinander zu ersparen, wollten wir möglichst schnell die BundID unterstützen.“

Zentrales Bürgerkonto – auch auf kommunaler Ebene

Damit für verschiedene Online-Dienstleistungen nicht mehrere Online-Konten nötig sind, soll das bundesweite Bürgerkonto ausgerollt werden. Wer zukünftig digitale Verwaltungsdienste nutzen möchte, muss einmalig einen Zugang für das Portal beantragen. Danach können Nutzer sich über die BundID identifizieren und Anträge stellen – auch auf Länder- und Kommunenebene.

Die Idee: Sämtliche Daten können unkompliziert genutzt und für neue Anträge übernommen werden. Auch Benachrichtigungen und die entsprechenden Dienstleistungen sollen in einem zentralen Postfach bereitgestellt werden – unabhängig von welcher Behörde sie stammen. Seit 2019 gibt es das universale Nutzerkonto bereits, bisher allerdings nur für ausgewählte Leistungen, wie das Elterngeld, BAföG oder die Energiepauschale für Studenten.

Digital only: drei Begriffe rund um das zentrale Nutzerkonto
Verwaltungsportal: Das Verwaltungsportal stellt Informationen über Leistungen der Behörden von Bund, Ländern und Kommunen bereit. Die digitalen Verwaltungsleistungen können direkt online in Anspruch genommen werden.
Verwaltungsleistung: Unter Verwaltungsleistungen versteht man die elektronische Abwicklung von Verwaltungsverfahren und die dazu erforderlichen elektronischen Informationen der Nutzer.
BundID: Die BundID übernimmt die Authentifizierung und Übermittlung der Formulardaten.
Quelle: „Die BundID – Informationen für Verwaltungen von Bund, Ländern und Kommunen“, Oktober 2023

BundID soll verpflichtend werden

So richtig ins Rollen gekommen ist das Bürgerkonto bis jetzt noch nicht. Das soll sich ändern! Nicht zuletzt, weil der Entwurf des OZG 2.0 vorsieht, dass landeseigene Entwicklungen – wie das Service-Konto NRW – durch eine zentrale Lösung ersetzt werden müssen.

Der Rhein-Sieg-Kreis gehört nach eigenen Angaben deutschlandweit zu den Vorreitern, was die Nutzung der BundID angeht. „Im Großen und Ganzen war die technische Anbindung relativ einfach, da die Schnittstelle vom Hersteller bereits funktionsfertig ausgeliefert wurde“, berichtet Teischler. Doch welche technischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen musste die Kreisverwaltung erfüllen, um das Verwaltungskonto anzubinden?

Svenja Udelhoven
Svenja Udelhoven, Kreisdirektorin des Rhein-Sieg-Kreises

Onboarding-Prozess für Kommunen

Neben einem Kooperationsvertrag mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI), beschaffte das Amt für Informationstechnik und Digitalisierung des Rhein-Sieg-Kreises einen neuen Formularserver, der die Schnittstelle zur BundID bietet. „Dabei war uns wichtig, dass sie bidirektional ist“, so Teischler. „Denn wir wollen den Bürgern nicht nur die Anmeldung über das zentrale Konto anbieten, sondern am Ende sollen auch die Bescheide im Postfach der BundID landen.“

Unterstützt durch einen externen IT-Dienstleister arbeiteten drei Mitarbeiter vom Amt für Informationstechnik und Digitalisierung an dem Projekt. Drei Monate habe die technische Umsetzung gedauert. Teischler lobt den „tollen Onboarding-Prozess des BMI für Kommunen und Behörden“, um das zentrale Nutzerkonto anzubinden. Das Team hat ein Testsystem von der BundID zur Verfügung gestellt bekommen und konnte zügig erste kleinere Prozesse produktiv nehmen.

BundID für Online-Dienstleistungen

„Wir freuen uns, dass wir das Projekt so zügig umsetzen konnten“, sagt Kreisdirektorin Udelhoven. Dabei betont sie, dass der Rhein-Sieg-Kreis gute Voraussetzung hatte: Er sei mit der IT-Abteilung, der damit verbundenen Fachkompetenz und einem starken Dienstleister sehr gut aufgestellt.

Bis das Servicekonto NRW im Juni abgeschaltet wird, möchte die Kreisverwaltung neben den 25 Verwaltungsdienstleistungen, die bereits auf die BundID umgestellt sind, weitere 75 anbinden. „Bis dahin sollten auch die EfA-Portale über das zentrale Verwaltungskonto funktionieren“, sagt Teischler – sodass bis zum Sommer sämtliche Online-Dienstleistungen des Rhein-Sieg-Kreises mit der BundID laufen könnten.

„Die BundID – Informationen für Verwaltungen von Bund, Ländern und Kommunen“ (Oktober 2023)

BundIDInformationenfürBehörden

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