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  4. Mitarbeiter höhergruppiert - war das Haushaltsuntreue?
Gericht Symbolbild
© AdobeStock

Urteil

Mitarbeiter höhergruppiert - war das Haushaltsuntreue?

von Gudrun Mallwitz
Chefreporterin | KOMMUNAL
20. September 2023
Die Höhergruppierung von zwei Verwaltungsmitarbeitern brachte einen Oberbürgermeister vor Gericht. Nun wurde das Urteil auch vom Oberverwaltungsgericht bestätigt.
Aktualisiert am 21. September 2023

Der Vorwurf lautete: Der Oberbürgermeister der Stadt Neumarkt in der Oberpfalz soll die Höhergruppierung von zwei städtischen Tarifbeschäftigten genehmigt haben, obwohl dies nicht zulässig gewesen wäre. Die Staatsanwaltschaft sah darin einen Fall möglicher Haushaltsuntreue in zwei Fällen. Dabei soll von 2015bis 2020 ein Schaden von rund 18.600 Euro entstanden sein. Die Mitarbeiter hätten nach Tarifvertrag in die Erfahrungsstufe 2 eingestuft werden müssen, so die Anklage. Tatsächlich hat die Stadt sie von der Entgeltgruppe 6, Erfahrungsstufe 3, auf die Entgeltgruppe 9 unter Beibehaltung der Erfahrungsstufe 3 höhergruppiert.

Warum wurde er persönlich angeklagt?

Laut Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth soll der angeklagte Oberbürgermeister die Höhergruppierung trotz rechtlicher Bedenken seiner Verwaltung allein entschieden haben. Das führte dazu, dass der Sparsamkeitsgrundsatz nicht eingehalten wurde, so der Vorwurf.  Der angeklagte Kommunalpolitiker wies die Vorwürfe zurück. Er habe sich mit Juristen seiner Verwaltung ausgetauscht. Dabei habe es unterschiedliche Meinungen gegeben. Von einem Vorsatz könne keine Rede sein. Wie der Bayerische Rundfunk berichtet, wies der Anwalt des Oberbürgermeisters laut einer Gerichtssprecherin auch darauf hin, dass sich die Rechtslage 2017 durch eine Novellierung geändert habe und daher Höhergruppierungen vor dem Stichtag nicht mehr strafbar seien.

Amtsgericht wollte Hauptverfahren nicht eröffnen

Zunächst hatte das Amtsgericht Nürnberg mit Beschluss 5. Dezember 2022 die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt. Aus Sicht des Amtsgerichts ergab sich nach Beurteilung der Aktenlage hinsichtlich des angeklagten Untreuevorwurfs keine "überwiegende Verurteilungswahrscheinlichkeit".  Das Gericht begründete dies damit, dass eine stufengleiche Höhergruppierung rechtlich ab März 2017 möglich wurde. Daher sei keine gravierende Pflichtverletzung feststellbar.  Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth legte daraufhin gegen diese Entscheidung Beschwerde zum Landgericht Nürnberg-Fürth eingelegt - und es kam dann doch zur Hauptverhandlung. Das Landgericht hatte mit Beschluss vom 17. März 2023 die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren vor dem Amtsgericht Nürnberg (Strafrichter für Wirtschaftsstrafsachen) eröffnet. 

Vom Vorwurf der Haushaltsuntreue freigesprochen

In seinem Urteil vom 19. Juli 2023 hat das Amtsgericht den Oberbürgermeister dann vom Vorwurf der Haushaltsuntreue  freigesprochen. Gegen diese Entscheidung hatte die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth binnen der Wochenfrist Rechtsmittel eingelegt. Das schriftliche Urteil wurde am 25. August 2023 an die Prozessbeteiligten versandt. Am 12. September 2023 ging beim Amtsgericht Nürnberg die Erklärung der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth der Rücknahme des Rechtsmittels ein. Die Entscheidung des Amtsgerichts Nürnberg vom 19. Juli 2023 ist damit rechtskräftig.

 

Zur Mitteilung des Gerichts! Hier finden Sie die neueste Meldung zu der Entscheidung.

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