Urteil
Mitarbeiter höhergruppiert - war das Haushaltsuntreue?
Warum wurde er persönlich angeklagt?
Laut Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth soll der angeklagte Oberbürgermeister die Höhergruppierung trotz rechtlicher Bedenken seiner Verwaltung allein entschieden haben. Das führte dazu, dass der Sparsamkeitsgrundsatz nicht eingehalten wurde, so der Vorwurf. Der angeklagte Kommunalpolitiker wies die Vorwürfe zurück. Er habe sich mit Juristen seiner Verwaltung ausgetauscht. Dabei habe es unterschiedliche Meinungen gegeben. Von einem Vorsatz könne keine Rede sein. Wie der Bayerische Rundfunk berichtet, wies der Anwalt des Oberbürgermeisters laut einer Gerichtssprecherin auch darauf hin, dass sich die Rechtslage 2017 durch eine Novellierung geändert habe und daher Höhergruppierungen vor dem Stichtag nicht mehr strafbar seien.
Amtsgericht wollte Hauptverfahren nicht eröffnen
Zunächst hatte das Amtsgericht Nürnberg mit Beschluss 5. Dezember 2022 die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt. Aus Sicht des Amtsgerichts ergab sich nach Beurteilung der Aktenlage hinsichtlich des angeklagten Untreuevorwurfs keine "überwiegende Verurteilungswahrscheinlichkeit". Das Gericht begründete dies damit, dass eine stufengleiche Höhergruppierung rechtlich ab März 2017 möglich wurde. Daher sei keine gravierende Pflichtverletzung feststellbar. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth legte daraufhin gegen diese Entscheidung Beschwerde zum Landgericht Nürnberg-Fürth eingelegt - und es kam dann doch zur Hauptverhandlung. Das Landgericht hatte mit Beschluss vom 17. März 2023 die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren vor dem Amtsgericht Nürnberg (Strafrichter für Wirtschaftsstrafsachen) eröffnet.
Vom Vorwurf der Haushaltsuntreue freigesprochen
In seinem Urteil vom 19. Juli 2023 hat das Amtsgericht den Oberbürgermeister dann vom Vorwurf der Haushaltsuntreue freigesprochen. Gegen diese Entscheidung hatte die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth binnen der Wochenfrist Rechtsmittel eingelegt. Das schriftliche Urteil wurde am 25. August 2023 an die Prozessbeteiligten versandt. Am 12. September 2023 ging beim Amtsgericht Nürnberg die Erklärung der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth der Rücknahme des Rechtsmittels ein. Die Entscheidung des Amtsgerichts Nürnberg vom 19. Juli 2023 ist damit rechtskräftig.
Zur Mitteilung des Gerichts! Hier finden Sie die neueste Meldung zu der Entscheidung.


