Herzenswunsch Kindergartenplatz
Kindergartenplatz: So können Kommunen und Eltern zusammenarbeiten

Was einfacher gesagt war, als getan. Lange Gespräche mit den Behörden folgten. Das Jugendamt musste eine Betriebserlaubnis erteilten. Schließlich entschied sich der Verein, im Nordteil der Stadt eine ehemalige Sparkassenfiliale zu erwerben. Denn dort gab es zwar bereits Kindertagesstätten. Aber noch keine Kita mit christlicher Prägung. „Es gibt im Sozialgesetzbuch ein Wunsch- und Wahlrecht der Eltern“, sagt Dachwitz. Wenn es einen Bedarf für ein bestimmtes pädagogisches Konzept gebe, sollten Kommunen diesen Bedarf erfüllen. In Langenhagen hat es geklappt: Mittlerweile gibt es zwei Krippen- und zwei Kindertagesstättengruppen unter dem Dach der „Arche-Kita“, zu deren Mitgründerinnen Waltraud Dachwitz zählt.
Unterstützung erhielt der Verein in Langenhagen von Wolfgang Stock. Der Journalist aus Woltersdorf bei Berlin hatte in seinem Heimatort selbst eine Kindertagesstätte mitgegründet. Heute arbeitet er als Generalsekretär eines Verbandes christlicher Schulen – und berät bundesweit interessierte Elterninitiativen bei der Gründung von Kindertagesstätten. „Das Sozialgesetzbuch VIII gibt der freien Jugendhilfe den Vorrang vor öffentlichen Trägern“, sagt Stock. Dort heißt es: „Soweit geeignete Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe betrieben werden oder rechtzeitig geschaffen werden können, soll die öffentliche Jugendhilfe von eigenen Maßnahmen absehen.“
Wie aus dem Traum vom freien Kindergarten Wirklichkeit wurde, wie Kommune und Eltern zusammengearbeitet haben...lesen Sie die komplette Reportage in Ausgabe 10/2016 der KOMMUNAL ab dem 25. September.
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