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  1. Praxis
  2. Kommunale Krankenhäuser
  3. Kommunen dürfen Kliniken subventionieren
© Kadmy/fotolia.com

Kommunen dürfen Kliniken subventionieren

21. November 2014
Erleichterung bei kommunalen Krankenhausträgern: Das Oberlandesgericht Stuttgart bestätigte in einem Urteil die Rechtmäßigkeit der Finanzierungspraxis des Landkreises Calw. Dieser gleicht finanzielle Verluste seiner beiden Krankenhäuser in Calw und Nagold über Zuschüsse aus dem Kreishaushalt aus.

Städte und Kreise dürfen ihre finanziell angeschlagenen Kliniken weiterhin mit Zuschüssen unterstützen und Verluste ausgleichen.

Das Oberlandesgericht Stuttgart wies in einem Musterverfahren eine Klage des Bundesverbands Deutscher Privatkliniken (BDPK) gegen den Landkreis Calw ab. Die bisherige Praxis verstoße nicht gegen EU-Recht und das Wettbewerbsrecht, urteilte der zweite Zivilsenat. Der Verband hatte kritisiert, dass der Ausgleich von Defiziten durch Steuergelder ein Wettbewerbsnachteil sei. Der Landkreis hatte 2012 Verluste der Kreiskliniken Calw und Nagold sowie Ausfallbürgschaften für Investitionen übernommen. Das Landgericht Tübingen hatte die Klage des Verbandes in erster Instanz bereits abgewiesen.
 
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