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Kommunen dürfen Kliniken subventionieren
Erleichterung bei kommunalen Krankenhausträgern: Das Oberlandesgericht Stuttgart bestätigte in einem Urteil die Rechtmäßigkeit der Finanzierungspraxis des Landkreises Calw. Dieser gleicht finanzielle Verluste seiner beiden Krankenhäuser in Calw und Nagold über Zuschüsse aus dem Kreishaushalt aus.
Städte und Kreise dürfen ihre finanziell angeschlagenen Kliniken weiterhin mit Zuschüssen unterstützen und Verluste ausgleichen.
Das Oberlandesgericht Stuttgart wies in einem Musterverfahren eine Klage des Bundesverbands Deutscher Privatkliniken (BDPK) gegen den Landkreis Calw ab. Die bisherige Praxis verstoße nicht gegen EU-Recht und das Wettbewerbsrecht, urteilte der zweite Zivilsenat. Der Verband hatte kritisiert, dass der Ausgleich von Defiziten durch Steuergelder ein Wettbewerbsnachteil sei.