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Recht aktuell
Konnexitätsfalle: Wer bestellt, bezahlt auch?!
Beim Konnexitätsprinzip lohnt es sich für kommunale Entscheidungsträger ganz genau hinzusehen und sich vom Land „keinen Bären aufbinden zu lassen“, rät Anwalt Tobias Schröter in seinem KOMMUNAL-Gastbeitrag. Was Kommunen beachten sollten.
Das Konnexitätsprinzip soll sicherstellen, dass die Kommunen auf Kosten, die ihnen dadurch entstehen, dass das Land ihnen Aufgaben überträgt, nicht sitzenbleiben. Vereinfacht gesagt: „Wer bestellt, der bezahlt auch“. Doch so einfach ist es - leider - nicht. Zwischen Kommunen und Ländern kommt es in regelmäßigen Abständen zu Streitigkeiten um Inhalt und Reichweite des Konnexitätsprinzips – schließlich geht es hier sehr schnell um sehr viel Geld für beide Seiten.