Flächensparen
Mini-Häuser: Wohnsiedlung mit TinyHouses
Die Mini-Häuser sind keine Zweitwohnsitze
Die neuartigen Eigenheime sollen als Erstwohnsitz genutzt werden können und werden an die normale Wasser-, Abwasser und Stromversorgung angeschlossen. Im Vordergrund steht eine Bauweise mit natürlichen und nachhaltigen Materialen, naturnah und minimalistisch in der Ausrichtung. Die kleinen Häuser stehen auf Punktfundamenten. Rasenschotterwegen ersetzen asphaltierte Straßen, ein Rückbau des Quartiers mit anschließender Renaturierung ist ohne Probleme möglich.
Interessierte kommen aus benachbarten Kommunen – Gemeinderäte und Bürgermeister – nach Burgrieden, um sich das Bauprojekt anzusehen. Bürgermeister Frank Högerle: „Wir haben in den vergangenen Jahren viel Zuzug nach Burgrieden erlebt. Die neuen minimalistischen Häuser könnten noch einmal eine ganz andere Klientel ansprechen. Junge Menschen, die sich in der aktuellen Lage kein Eigenheim mehr leisten können. Oder Menschen jenseits der 50, die sich mit Blick auf das Alter verkleinern wollen, aber sich nicht vorstellen können, zur Miete zu wohnen. Als Gemeinschaft können wir hoffentlich in Burgrieden auch in sozialer Hinsicht von den neuen Bewohnern profitieren.“
Immer wieder Ärger um Baugenehmigungen für Mini-Häuser
Es gibt Kommunen, die geben für ähnliche Projekte keine Genehmigung. Sie argumentieren, eine Tiny House Siedlung verlange, dass in der gesamten Umgebung ebenfalls klein gebaut werden müsse, um das Stadtbild als Ganzes nicht zu stören. Bürgermeister Frank Högerle sieht das anders: „Ich halte das eher für ein Totschlagargument, um sich auf experimentelle Wohnformen erst gar nicht einzulassen. Unsere Modell-Siedlung entsteht zwar am Ortsrand, aber ich kann mir ein solches Vorhaben durchaus auch im Ortskern vorstellen, wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen gegeben sind.“ Die allerdings können sich ändern. Der dem „Quartier für kleines Wohnen“ in Burgrieden zugrundeliegende Bebauungsplan basiert auf Paragraf 13b des Baugesetzbuches. Diese Regelung wurde durch das Bundesverwaltungsgericht als unvereinbar mit EU-Recht eingestuft
„Ich bin sehr gespannt, wie sich das Projekt weiter entwickeln wird und wie sich die neuen Bewohner in die Gesamtgemeinde einfügen werden“, sagt der Bürgermeister. Angedacht ist auch ein Konzept für gemeinschaftlich genutzte Räume, die der kleinen Siedlung eine spannende Sozialstruktur geben werden.“ Und er fügt an: „Ich glaube, dass wir in zehn Jahren noch einmal ganz anders auf solche Vorreiter-Projekte schauen werden, weil wir dann die Zukunft des Wohnens noch einmal ganz anders diskutieren werden.“
