Vergaberecht: Das sind die fünf Vergabeweisheiten
Vergaberecht: Was bedeuten die fünf Weisheiten konkret?
Rund 160 Kämmerer, Bauamtsleiter und Bürgermeister waren am 2. Juni zur ersten Fachtagung gekommen, die der DStGB, der Bayerischer Gemeindetag und KOMMUNAL gemeinsam ausgerichtet haben. Anlass für die Konferenz in Nürnberg war, dass seit dem 18. April für alle Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte ein neues Vergaberecht gilt. Im Baubereich liegt die Schwelle für EU-weite Ausschreibungen bei 5,225 Millionen Euro, bei Liefer- und Dienstleistungsaufträge bei 209.000 Euro. Mit Inkrafttreten der deutschen Vergaberechtsreform werden drei EU-Richtlinien in nationales Recht umgesetzt. Doch auch der sogenannte Unterschwellenbereich unterhalb der Schwellenwerte ist betroffen – zum Beispiel werden die Änderungen bei der Feststellung der Bietereignung sowie der Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen auf den Unterschwellenbereich ausstrahlen.

Beim Vergaberecht das Thema eVergabe nicht vernachlässigen!
Vergaberechtsexperte Werner Adams warb auf der Tagung für die eVergabe. Das Ausdrucken und Versenden von am Computer erstellten Dokumenten sei ein großer, ein unnötiger Aufwand. Mit Papierverfahren würden nicht nur die Vergabestellen belastet. Sondern auch die bietenden Unternehmen. Auf EU-Ebene gelte bereits, dass Bekanntmachungen für Vergabeverfahren nur noch elektronisch an das europäische Amt für Veröffentlichungen übermittelt werden können, sagte Adams, leitender Stadtverwaltungsdirektor im Ruhestand. Die elektronische Vergabe führe zu einer Verbesserung der Vergabeprozesse. Sie schaffe nicht nur „ein bisher nicht mögliches Maß an Transparenz“, sondern beschleunige die Vergaben und senke die Kosten für die Vergabe deutlich.

Rechtsanwalt Hendrik Röwekamp erläuterte, worauf es bei der Leistungsbeschreibung von Ausschreibungen ankommt. So haben deutsche Gerichte entschieden, dass die einfache Vergabe von Schulnoten ohne Erläuterungen zur Bewertung eines Angebots nicht ausreicht. Röwekamp sagte, Nebenangebote der Bieter seien grundsätzlich ein gutes Instrument, um das Wissen der Bieter zu nutzen.