
Nobert Portz präsentiert fünf Ratschläge für die Vergabe von Aufträgen.
Vergaberecht: Das sind die fünf Vergabeweisheiten
Mit der Umsetzung dreier EU-Richtlinien in nationales Recht hat sich im deutschen Vergaberecht viel geändert. Doch fünf Weisheiten für die Vergabe von Aufträgen bleiben.
Es hat sich im deutschen Vergaberecht vieles geändert, doch fünf „Vergabeweisheiten“ gelten weiterhin: ‚Bereite die die Vergabe gut vor, denn schlechte Planung kostet später viel Geld und Zeit!‘, ist die erste Weisheit. Die zweite lautet: „Lege den Beschaffungsbedarf und die Kosten genau fest!‘. Das erfuhren die Teilnehmer der Fachtagung „Das Neue Vergaberecht“ am Donnerstag vom Vergaberechtsexperten Norbert Portz. „Weniger ist mehr“, so Portz, gelte auch bei Auftragsvergaben.