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  3. Windkraft - wo Kommunen beteiligt werden sollen
Sorgen Windkraftanlagen bald für sprudelnde, kommunale Einnahmen?
Windräder produzieren Strom - bald auch Einnahmen für die Kommunen?
© 123rf.com/profile_zhaojiankangphoto

Energiewende

Windkraft - wo Kommunen beteiligt werden sollen

von Annette Lübbers
Reporterin
24. Oktober 2023
Eine freiwillige finanzielle Beteiligung von Kommunen am Ausbau der Erneuerbaren Energien ist laut Artikel 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2023 möglich. In Sachsen-Anhalt wird derzeit darüber diskutiert, die eigenen Kommunen nicht freiwillig, sondern verpflichtend an den Einkünften aus Windkraftanlagen auf ihrem Boden zu beteiligen. Wie sieht es in anderen Bundesländern aus?

Betreiber von Windkraftanlagen sollen Gemeinden finanziell beteiligen. So schreibt es das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 vor. In Paragraf 6 ist ganz konkret geregelt, wie viel den Gemeinden pro Anlage angeboten werden darf. Das Wort müssen fehlt an dieser Stelle. Doch die Länder können eine Beteiligung der Kommunen  verpflichtend regeln.

Einnahmen  aus Windkraft? Ein Überblick

In Thüringen hat das Energieministerium dem Landtag bereits Eckpunkte für ein entsprechendes Gesetz in Sachen Windkraft geliefert.

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