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  3. Windkraft - wo Kommunen beteiligt werden sollen
Sorgen Windkraftanlagen bald für sprudelnde, kommunale Einnahmen?
Windräder produzieren Strom - bald auch Einnahmen für die Kommunen?
© 123rf.com/profile_zhaojiankangphoto

Energiewende

Windkraft - wo Kommunen beteiligt werden sollen

von Annette Lübbers
Reporterin
24. Oktober 2023
Eine freiwillige finanzielle Beteiligung von Kommunen am Ausbau der Erneuerbaren Energien ist laut Artikel 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2023 möglich. In Sachsen-Anhalt wird derzeit darüber diskutiert, die eigenen Kommunen nicht freiwillig, sondern verpflichtend an den Einkünften aus Windkraftanlagen auf ihrem Boden zu beteiligen. Wie sieht es in anderen Bundesländern aus?

Betreiber von Windkraftanlagen sollen Gemeinden finanziell beteiligen. So schreibt es das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 vor. In Paragraf 6 ist ganz konkret geregelt, wie viel den Gemeinden pro Anlage angeboten werden darf. Das Wort müssen fehlt an dieser Stelle. Doch die Länder können eine Beteiligung der Kommunen  verpflichtend regeln.

Einnahmen  aus Windkraft? Ein Überblick

In Thüringen hat das Energieministerium dem Landtag bereits Eckpunkte für ein entsprechendes Gesetz in Sachen Windkraft geliefert. Die Regierungskoalition muss über den daraus entstandenen Gesetzesentwurf noch abschließend beraten. Das "Windbeteiligungsgesetz" in seiner jetzigen Form sieht eine verpflichtende Beteiligung von Kommunen und Einwohnern an den Gewinnen aus Windparks vor. Dabei sind verschiedene Modelle geplant, etwa Erlöse direkt an die Bevölkerung und Kommunen auszuzahlen oder Investitionen in kommunale Projekte.

Konkreter sieht es in Niedersachsen aus. Die Landesregierung hat dazu Mitte des Jahres eine Gesetzentwurf in die Verbändeanhörung gegeben. Ziel sei es, heißt es von Seiten der Regierung, dass Anlagenbetreiber eine verpflichtende Zahlung von 0,2 ct/kWh für Strom aus Windenergieanlagen oder Freiflächen-Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von mehr als 1 MW installierter Leistung zahlen. "Zudem ist vorgesehen, dass die Anlagenbetreiber zumindest eine weitere Form der Beteiligung den Gemeinden und/oder den betroffenen Bürgern und Bürgerinnen anbieten, die in einem Umkreis von 2,5 km um die Anlagen leben."

In Nordrhein-Westfalen heißt es auf Nachfrage, dass bereits im Koalitionsvertrag vereinbart worden sei, mit einem "Bürgerenergiegesetz" die Beteiligung von Anwohnerinnen und Anwohner sowie Gemeinden an der Wertschöpfung von neuen Windparks verbindlich zu regeln. Ein entsprechender Gesetzentwurf befände sich derzeit im parlamentarischen Verfahren.

Im Saarland wird die Landesregierung noch in diesem Jahr das Gesetz zur Förderung des Ausbaus von Erneuerbaren-Energien-Anlagen in den Landtag einbringen. Darin enthalten: Ein Gesetz über die Beteiligung von Gemeinden an Windenergieanlagen an Land und Freiflächenanlagen im Saarland. Auch das Klimaschutzministerium in Rheinland-Pfalz will dafür sorgen, dass Menschen dort profitieren, wo Windkraftanlagen gebaut werden. Deswegen beabsichtigt auch diese Landesregierung, in Abstimmung mit den anderen Bundesländern, ein entsprechendes Gesetz auf den Weg zu bringen, um profitable Beteiligungsangebote zu ermöglichen.

Ganz ähnlich sieht es in der Freien Hansestadt Bremen aus. Hier gibt es derzeit noch keine Regelung zu einer verpflichtenden Beteiligung von Kommunen. Allerdings werden die Fragen, welche mit einer solchen Regelung verbunden sind, derzeit auch hier geprüft. "Für die Umsetzung wird es als sinnvoll erachtet, eventuelle Einnahmen sowohl dem Klima- und Umweltschutz als auch den Bürgerinnen und Bürgern in den betroffenen Gebieten zugutekommen zu lassen - auch um die Akzeptanz von Erneuerbaren Energien-Anlagen vor Ort zu fördern", unterstreicht Ramona Schlee, Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft.

Windkraftanlagen: Die Länder prüfen, wie Kommunen an den Erlösen beteiligt werden können.

Der Bund soll vorangehen

Aus Sachsen ist zu hören, man wolle erst die Entscheidung des Bundes abwarten. "Aus unserer Sicht wäre eine bundeseinheitliche Regelung sinnvoll und wünschenswert. Falls der Bund eine Regelung ablehnt, werden wir in Sachsen eine geeignete landesrechtliche Regelung entwickeln", erklärt Burkhard Meyer, Referent im Sächsischen Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft.

In Schleswig Holstein wird ebenfalls noch abgewartet. Das Bundeswirtschaftsministerium hat im Sommer dieses Jahres ein Rechtsgutachten zur rechtlichen Prüfung der verfassungsrechtlichen Hürden und Spielräume beauftragt, das zeitnah vorgelegt werden soll. In Schleswig-Holstein sei bereits 2016, nach Inkrafttreten des Bürger- und Gemeinden Beteiligungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (BüGem-BeteilG M-V) geprüft worden, ob eine vergleichbare rechtliche Regelung in Schleswig-Holstein geschaffen werden solle. "Aufgrund ressortübergreifend bestehender rechtlicher Bedenken wurde davon jedoch Abstand genommen", heißt es aus dem damit befassten Ministerium.

Wie wird in Baden-Württemberg darüber gedacht? Eine Sprecherin des Ministeriums erklärt: "Die Betreiber solcher Anlagen zu Zahlungen an die Standort-Kommune zu verpflichten, dazu gibt es in Baden-Württemberg aktuell keine Überlegungen." Pläne anderer Bundesländer zur Beteiligung von Kommunen werden man aber prüfen.

Der Vorreiter kommt aus dem Osten

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es bereits ein Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz. "Das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz vom 18. Mai 2016 wurde am 27. Mai 2016 im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht und trat am 28. Mai 2016 in Kraft. Die Grundidee des Gesetzes ist die Verpflichtung von Projektträgern, für neue Windparks eine haftungsbeschränkte Gesellschaft zu gründen und Anteile von mindestens 20 Prozent dieser Gesellschaft den unmittelbaren Nachbarn zur Beteiligung anzubieten. Ein Anteil darf maximal 500 Euro kosten. Hier können weitere Sie Details finden.

Zum Artikel 6 des EEG:

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