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  1. Praxis
  2. Straßen und Verkehr
  3. Bundesrat stimmt Zulassung der E-Scooter zu
Oberbürgermeister Andreas Starke fährt mit dem E-Scooter durch Bamberg.
Bambergs Oberbürgermeister Andreas Starke war einer der Ersten, die die E-Scooter im Modellversuch auf deutschen Straßen testen konnten.
© Matthias Hoch/Stadtwerke Bamberg

Bundesrat stimmt Zulassung der E-Scooter zu

von Rebecca Piron
Stellvertretende Chefredakteurin | KOMMUNAL
17. Mai 2019
E-Scooter werden in Zukunft über deutsche Straßen fahren dürfen. Das entschied der Bundesrat heute in seiner 977. Sitzung. Wann die Elektroroller über unsere Straßen rollen werden, hängt nun davon ab, wann die Verordnung in Kraft treten wird.

Nun kommen sie also auch nach Deutschland. Die Entscheidung im Bundesrat war die letzte gesetzliche Hürde für die Elektrokleinstfahrzeuge. Sie dürfen erst ab dem 15. Lebensjahr und nur auf Radwegen - wo es keine Radwege gibt, auf der Straße - gefahren werden.

E-Scooter - Grafik / Infografik / Statistik

Dass die Zulassung des E-Scooters in Deutschland so lange hat auf sich warten lassen, ist von vielen Experten kritisiert worden. Er habe das Potential den Straßenverkehr zu entlasten, werde er genutzt, um die Distanz zur nächsten Bus- oder Bahnhaltestelle zu überwinden. In anderen Ländern hat sich außerdem gezeigt, dass er für Touristen ein attraktives Fortbewegungsmittel ist und umweltschädlichere Verkehrsmittel ersetzen kann. Unter anderem der Deutsche Städte- und Gemeindebund plädierte daher vehement dafür E-Scooter noch in diesem Jahr zuzulassen. Notwendig sei eine einfache, praktikable und auch kontrollierbare Zulassung.

Wir begrüßen, dass im Verordnungsentwurf wesentliche Forderungen der Kommunen berücksichtigt werden. Anders als noch im Entwurf des Verkehrsministeriums vorgesehen, sollen E-Scooter nun grundsätzlich wie Fahrräder behandelt werden, sodass die Nutzung auf Radwegen und wo diese nicht vorhanden sind auf der Straße erfolgen darf.

Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des DStGB

Forderungen der Kommunen sind gehört worden

Eine generelle Freigabe von Gehwegen und Fußgängerzonen hatte der DStGB kritisiert, weil dies unfallträchtig sein könne, wie die Erfahrungen aus dem Ausland, wo die die Scooter bereits fahren dürfen, zeigten. "Vorrangiges Ziel muss sein, Personenschäden mit Fußgängern und anderen Verkehrsteilnehmern zu vermeiden", so Landsberg, aber: "Wir sollten aufhören in Deutschland jede Chance als Krise zu sehen und immer nur Bedenken zu haben." Kommunen haben, wie vom DStGB gefordert, die Möglichkeit Ausnahmen zu beantragen. Bei wenig genutzten oder besonders breiten Gehwegen könnte dann mit einem Schild "Elektrokleinstfahrzeuge frei" die Nutzung durch E-Scooter erlaubt werden. Um die Regulierung von Schadensereignissen sicherzustellen ist eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben.

E-Scooter liegen überall herum.

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Hierzulande werden sie vermutlich bald erlaubt, in anderen Ländern werden derzeit strengere Regeln eingeführt - Wie sehen die Probleme dort aus und was kann Deutschland daraus lernen?
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DStGB fordert schnelle Umsetzung

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund ruft dazu auf, auf dieser Basis schnell zu einer Umsetzung zu kommen und "nicht mit weiteren Arbeitsgruppen die Einführung eines modernen Fortbewegungsmittels" zu blockieren. Um die Flut von Leihanbieter für E-Roller kontrollieren zu können, müssten die Kommunen entsprechenden Einfluss auf die Flächennutzung durch die Leihanbieter haben. Insbesondere müsse vermieden werden, dass öffentlichen Flächen in der Stadt wie beispielsweise Denkmäler durch abgestellte oder zurückgelassene E-Scootern verstellt werden.

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