Direkt zum Inhalt

Secondary Navigation

  • E-Paper
  • Podcast
  • Webinare
  • Messe
  • Veranstaltungen
  • Newsletter
  • Stellenmarkt
  • Kontakt
  • Anmelden
 

IMMER INFORMIERT BLEIBEN!

Jetzt unsere redaktionellen Newsletter abonnieren und die Neuigkeiten der kommunalen Welt kommen direkt in Ihr Postfach.

Mehr erfahren
Home
Home

Main navigation

  • K+

Mobile Navigation

  • Anmelden
  • Politik
  • Praxis
  • Panorama
  • K+
  • Bestellen
  • E-Paper
  • Newsletter
  • Webinare
  • Messe
  • Veranstaltungen
  • Podcast
  • Stellenmarkt
  • Kontakt
  1. Politik
  2. Digitalisierung
  3. EfA – wie profitieren Kommunen von der Nachnutzung von Online-Diensten
Vier Händer zusammen
Durch das "Einer für Alle"-Prinzip soll die Verwaltungsdigitalisierung vorangetrieben werden.
© 123rf.com/profile_seventyfour74

Hilfe bei der Umsetzung des OZG

EfA – wie profitieren Kommunen von der Nachnutzung von Online-Diensten

von Monique Opetz
Freie Journalistin
6. September 2025
Wesentlich für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes sind die Online-Dienste. Damit Bund und Länder nicht parallel die gleichen Leistungen entwickeln, gibt es die sogenannten „Einer für Alle“-Dienste: Sie werden einmal aufgesetzt – mit dem Ziel, dass Länder und Kommunen sie nachnutzen können. Wie funktioniert das „Einer-für-Alle“-Prinzip und was müssen Kommunen bei der Nachnutzung beachten?

Mithilfe der EfA-Dienste ("Einer für Alle") soll die Zusammenarbeit auf Bund,- Länder- und kommunaler Ebene gefördert und die Entwicklung der Online-Diensten effizienter gestaltet werden. Im Mittelpunkt stehen digitale Leistungen, die den Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen des OZG zur Verfügung gestellt werden müssen.

Was steckt hinter dem Begriff EfA?

Das EfA-Prinzip bildet die Basis für die gemeinsame Nutzung digitalisierter Verwaltungsleistungen. Ziel ist es, dass Bund und Länder digitale Lösungen so entwickeln, dass sie auch von anderen übernommen werden können – ohne dass diese den jeweiligen Online-Dienst selbst neu erstellen müssen. Dadurch lassen sich Zeit, Aufwand und Kosten erheblich reduzieren. Der zentrale Gedanke hinter EfA ist eine arbeitsteilige Digitalisierung: Länder und Kommunen sollen von bestehenden Lösungen anderer profitieren.

Was müssen Kommunen beachten, die "Einer für Alle" -Dienste nutzen möchten?

Möchte eine Kommune eine Leistung nachnutzen, muss sie über eine standardisierte Schnittstelle an die Fachanwendung angebunden werden. Die Kosten für den Betrieb und die Weiterentwicklung teilt sich das Land, das den Online-Dienst entwickelt hat, mit den Ländern und Kommunen, die ebenfalls von der Leistung profitieren.

Wo finde ich Online-Dienste, die Kommunen nachnutzen können?

Es gibt einen Online-Shop, den digitalen EfA-Marktplatz, um die Zusammenarbeit der Länder und Kommunen zu vereinfachen. Über diese vom IT-Planungsrat initiierte Plattform lassen sich bundesweit digitale Leistungen austauschen. Die Idee:  Umsetzende Länder oder IT-Dienstleister stellen dort EfA-Dienste ein. Interessierte Kommunen können sich registrieren und akkreditieren, um den Marktplatz zu nutzen und Leistungen einzukaufen.

Gibt es weitere Nachnutzungsmodelle für Kommunen, um die Verwaltungsdigitalisierung voranzubringen?

Neben dem „Einer für Alle“-Prinzip gibt es außerdem die Modelle „Nachnutzbare Software dezentral betrieben“ sowie „FIM-basierte Eigenentwicklung“.

Was verbirgt sich hinter „Nachnutzbare Software dezentral betrieben“?

Dieses Nachnutzungsmodell ermöglicht es Kommunen eine Software mit übergreifenden Schnittstellen selbstständig zu nutzen – mit dem Ziel, sie als Online-Dienst zu betreiben. In puncto Lizenzrechte werden Vereinbaren mit den Anbietern getroffen. Für den Betrieb und die Weiterentwicklung des jeweiligen Online-Dienstes sind die Kommunen verantwortlich. Gut zu wissen: Es ist möglich, lokale Anpassungen der Online-Dienste vorzunehmen und unterschiedliche Fachverfahren einzubinden.

Was bedeutet „FIM-basierte Eigenentwicklung“?

Mithilfe des Föderalen Informationsmanagements (FIM) entwickeln Länder und Kommunen eigene Onlinedienste, die sie dezentral betreiben. Der Vorteil: FIM stellt standardisierte Informationen zu Verwaltungsleistungen bereit. Dabei handelt es sich um Datenfelder, Beschreibungen und Prozesse, die von allen genutzt werden können. Diese „Bausteine“ sind rechtssicher und kompatibel, da es sich um standardisierte FIM-Daten handelt.

Welche Hürden gibt es bei der Nachnutzung?

Damit Kommunen zum Zuge kommen, gilt es zunächst die Nachnutzung zu organisieren und an sämtliche Beteiligte zu kommunizieren. Hier kommen die Länder ins Spiel. Die müssen entscheiden, wie die Nachnutzung gestaltet – und vor allen Dingen finanziert werden soll. Wird eine EfA-Leistung zentral finanziert, muss das Land sie einkaufen. Möglich ist auch ein Direkteinkauf durch die Kommunen über den Marktplatz.

Gibt es Best Practices?

Die meisten EfA-Nachnutzungen gehen auf das Konto von Rheinland-Pfalz. Das Land kauft EfA-Lösungen über den Marktplatz und gibt sie als Subnachnutzungsvertrag unentgeltlich an Kommunen weiter. Zu den Pilotkommunen zählen etwa Mainz, die Verbandsgemeinde Asbach und der Landkreis Alzey-Worms.

Die Arbeitshilfe: „Wegweiser ‚Einer für Alle‘“ als PDF zum Herunterladen:

EFA-Arbeitshilfe

Zum Marktplatz für EfA-Leistungen.

Generation Z

Aktenordner sind keine Antwort auf TikTok

Die Generation Z fordert, dass Verwaltungsleistungen genauso intuitiv, schnell und mobil funktionieren wie Online-Banking oder Streamingdienste. Das meint Digitalpabst Franz-Reinhard Habbel.
MEHR

Digitale Verwaltung

Digitale Verwaltung leicht gemacht

Das Bundesportal ist die zentrale Plattform für Verwaltungsleistungen. Künftig soll sie auch kommunalen Verwaltungen bei der Umsetzung des OZG helfen.
MEHR

digitales Land

Digitales Land – so gelingt‘s

Mobilität, Zusammenleben, Infrastruktur – allesamt Herausforderungen im ländlichen Raum. 3 digitale Projekte, die helfen, sie zu bewältigen.
MEHR
Der Newsletter für kommunale Entscheidungsträger. Lesen Sie was Kommunen bewegt

Auch von Monique Opetz

  • Schnee
    Sensoren sorgen für Rechtssicherheit

    Nachweispflicht im kommunalen Winterdienst

    von Monique Opetz
  • KI
    Best Practice

    Wie KI in Kommunen erfolgreich genutzt wird

    von Monique Opetz
  • Hochwasser kommunales Klima-Informations-, Warn- und Alarmierungssystem (KliWAS)
    Praxisbeispiel: Kommunales Klimawarnsystem

    Wetterextreme mit IoT-Sensoren managen

    von Monique Opetz

Lesen Sie auch...

  • Intelligente Helfer

    KI im Bauhof-Alltag: Wenn Algorithmen mitanpacken

    von Dorothea Walchshäusl
  • Sensoren sorgen für Rechtssicherheit

    Nachweispflicht im kommunalen Winterdienst

    von Monique Opetz
  • Künstliche Intelligenz

    KI-Avatar in der Verwaltung: Landkreis mit innovativer digitaler Kommunikation

Neuester Inhalt

  • Unternehmensförderung

    Wirtschaft stärken – Strategien für erfolgreiche Ansiedlungen

    von Dorothea Walchshäusl
  • Unterbringung durch die Kommunen

    Wohnungslosigkeit: Kommunen stemmen die Krise

    von Rebecca Piron
  • Subjektive Sicherheit

    Wenn Orte Angst machen – so werden sie sicher

    von Dorothea Walchshäusl

Schlagwörter

  • Digitalisierung

ZURÜCK ZUR STARTSEITE

Home

Footer First Navigation

  • Messe KOMMUNAL
  • Leserservice
  • AGB
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Mediadaten
  • Verträge kündigen
  • Datenschutzeinstellungen
  • KOMMUNALBESCHAFFUNG

Footer Second Navigation

  • Wir auf Whatsapp