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EfA – wie profitieren Kommunen von der Nachnutzung von Online-Diensten
Was steckt hinter dem Begriff EfA?
Das EfA-Prinzip bildet die Basis für die gemeinsame Nutzung digitalisierter Verwaltungsleistungen. Ziel ist es, dass Bund und Länder digitale Lösungen so entwickeln, dass sie auch von anderen übernommen werden können – ohne dass diese den jeweiligen Online-Dienst selbst neu erstellen müssen. Dadurch lassen sich Zeit, Aufwand und Kosten erheblich reduzieren. Der zentrale Gedanke hinter EfA ist eine arbeitsteilige Digitalisierung: Länder und Kommunen sollen von bestehenden Lösungen anderer profitieren.
Was müssen Kommunen beachten, die "Einer für Alle" -Dienste nutzen möchten?
Möchte eine Kommune eine Leistung nachnutzen, muss sie über eine standardisierte Schnittstelle an die Fachanwendung angebunden werden. Die Kosten für den Betrieb und die Weiterentwicklung teilt sich das Land, das den Online-Dienst entwickelt hat, mit den Ländern und Kommunen, die ebenfalls von der Leistung profitieren.
Wo finde ich Online-Dienste, die Kommunen nachnutzen können?
Es gibt einen Online-Shop, den digitalen EfA-Marktplatz, um die Zusammenarbeit der Länder und Kommunen zu vereinfachen. Über diese vom IT-Planungsrat initiierte Plattform lassen sich bundesweit digitale Leistungen austauschen. Die Idee: Umsetzende Länder oder IT-Dienstleister stellen dort EfA-Dienste ein. Interessierte Kommunen können sich registrieren und akkreditieren, um den Marktplatz zu nutzen und Leistungen einzukaufen.
Gibt es weitere Nachnutzungsmodelle für Kommunen, um die Verwaltungsdigitalisierung voranzubringen?
Neben dem „Einer für Alle“-Prinzip gibt es außerdem die Modelle „Nachnutzbare Software dezentral betrieben“ sowie „FIM-basierte Eigenentwicklung“.
Was verbirgt sich hinter „Nachnutzbare Software dezentral betrieben“?
Dieses Nachnutzungsmodell ermöglicht es Kommunen eine Software mit übergreifenden Schnittstellen selbstständig zu nutzen – mit dem Ziel, sie als Online-Dienst zu betreiben. In puncto Lizenzrechte werden Vereinbaren mit den Anbietern getroffen. Für den Betrieb und die Weiterentwicklung des jeweiligen Online-Dienstes sind die Kommunen verantwortlich. Gut zu wissen: Es ist möglich, lokale Anpassungen der Online-Dienste vorzunehmen und unterschiedliche Fachverfahren einzubinden.
Was bedeutet „FIM-basierte Eigenentwicklung“?
Mithilfe des Föderalen Informationsmanagements (FIM) entwickeln Länder und Kommunen eigene Onlinedienste, die sie dezentral betreiben. Der Vorteil: FIM stellt standardisierte Informationen zu Verwaltungsleistungen bereit. Dabei handelt es sich um Datenfelder, Beschreibungen und Prozesse, die von allen genutzt werden können. Diese „Bausteine“ sind rechtssicher und kompatibel, da es sich um standardisierte FIM-Daten handelt.
Welche Hürden gibt es bei der Nachnutzung?
Damit Kommunen zum Zuge kommen, gilt es zunächst die Nachnutzung zu organisieren und an sämtliche Beteiligte zu kommunizieren. Hier kommen die Länder ins Spiel. Die müssen entscheiden, wie die Nachnutzung gestaltet – und vor allen Dingen finanziert werden soll. Wird eine EfA-Leistung zentral finanziert, muss das Land sie einkaufen. Möglich ist auch ein Direkteinkauf durch die Kommunen über den Marktplatz.
Gibt es Best Practices?
Die meisten EfA-Nachnutzungen gehen auf das Konto von Rheinland-Pfalz. Das Land kauft EfA-Lösungen über den Marktplatz und gibt sie als Subnachnutzungsvertrag unentgeltlich an Kommunen weiter. Zu den Pilotkommunen zählen etwa Mainz, die Verbandsgemeinde Asbach und der Landkreis Alzey-Worms.
Die Arbeitshilfe: „Wegweiser ‚Einer für Alle‘“ als PDF zum Herunterladen:


