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Tipps für Start-Ups in der Vergabe

Tipps und Forderungen

Sieben Tipps für eine Start-Up-freundliche Vergabe

von Rebecca Piron
Redaktion | KOMMUNAL
1. April 2020
Start-Ups werden in der öffentlichen Vergabe meist übersehen. Die Anforderungen sind oft so definiert, dass junge Unternehmen keine Chance haben. Doch das muss nicht sein. Mit diesen Tipps, können Kommunen von den Innovationen der Start-Ups profitieren

Start-Ups sind schon lange ein Motor für Innovation in Deutschland. Städte und Gemeinden können in ihrer Arbeit von den neuen Ideen profitieren. Wenn es um die Verkehrs- und Energiewende oder auch die Digitalisierung der Verwaltung geht, ist die Zusammenarbeit mit Start-Ups oft sinnvoll. Doch die Eignungsanforderungen und Bewertungsstrukturen in den meisten Vergabe-Verfahren machen dieser Zusammenarbeit schon im Voraus einen Strich durch die Rechnung. 

Forderungen für Start-Up-freundlichere Vergabe

Unternehmen müssen oft die Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre nachweisen, Bonitätsnachweise bringen, Mindestumsätze und eine Mindestzahl an Mitarbeitern erfüllen und häufig gibt es feste Werte für die Mindestbestandsdauer des Unternehmens und die Eigenkapitalquote. Auf diese Art versuchen die Beschaffer der Kommunen das eigene Risiko zu minimieren. Risikominimierung sollte aber nicht das oberste Gebot sein, fordert der Verband Bitkom, auch die technologische Innovation müsse als Faktor einbezogen werden. Etwa über eine Innovationsprämie, die in die Bewertung der Angebote einfließt. Der Verband gibt darüber hinaus einige Tipps, wie Kommunen Start-Ups in ihren Ausschreibungen bessere Chancen einräumen können.

1. Innovationspartnerschaften

Seit der Vergaberechtsreform von 2016 gibt es die Innovationspartnerschaft. Eine auftragegebende Kommune kann über eine solche Partnerschaft die Entwicklung neuer Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen bei einem Unternehmen fördern. Gleichzeitig erwirbt der Auftraggeber damit das darauf resultierende Produkt. Die Innovationspartnerschaft wird derzeit jedoch noch selten genutzt. Möglich ist sie erst, wenn ein Vergabeverfahren oberhalb des EU-Schwellenwerts liegt. 

2. Mittelstandsklausel

Die Mittelstandsklausel besagt, dass mittelständische Interessen bei der Vergabe vornehmlich berücksichtigt werden sollten. Zu diesem Zweck können zu beschaffende Leistungen in Teil- oder Fachlose eingeteilt werden. Das erleichtert Start-Ups die Teilnahme an der Vergabe

3. Nebenangebote

Kommunen können Nebenangebote in der Auftragsbekanntmachung zulassen. Nur dann sind sie zulässig und können bei der Auswertung der Angebote berücksichtigt werden. Nebenangebote sind Angebote, die von den Bedingungen des Auftrags abweichen. Die Beschaffungsbehörden der Kommunen lassen Nebenangebote häufig nicht zu, weil sie als Erschwernis wahrgenommen werden. Gleichzeitig verwehren sich die Kommunen dabei selbst innovative Partner zu beschäftigen. 

4. Funktions- statt Leistungsanforderungen

Bei einer funktionalen Leistungsbeschreibung wird in der Vergabe definiert, um welches Problem es sich handelt und eine entsprechende Lösung gesucht. Das gibt den Bietern die Möglichkeit unterschiedliche Lösungsangebote für den gleichen Auftrag einzureichen. Die Kommune kann sich dann für den bestmöglichen Lösungsweg, der ihr vorgeschlagen wurde, entscheiden

5. Einführung eines Gütesiegels

Ein freiwilliges Gütesiegel für Start-Ups könnte von Kommunen als Alternative zu einem Wirtschaftlichkeitsnachweis zugelassen werden. Ein solches Gütesiegel existiert derzeit nicht. Es könnte sich nach Kriterien wie der Qualität des Businessplans oder der Qualität bereits vorhandener Produkte richten. Vergeben werden könnte es von der Industrie- und Handelskammer oder Wirtschaftsprüfern. 

6. Schulung für Start-Ups und Beschaffer

Start-Ups, die vornehmlich im Bereich der Privatwirtschaft tätig sind, kennen sich mit der öffentlichen Vergabe und den Gegebenheiten im öffentlichen Sektor meist nicht aus. Schulungsangebote und Beratungsstellen könnten ihnen helfen, sich auch auf öffentliche Ausschreibungen zu bewerben. Auf der anderen Seite müssen Beschaffer mit den nötigen Ressourcen und Fachinformationen ausgestattet werden, um Start-Ups in ihren Ausschreibungen sinnvoll berücksichtigen zu können. 

7. XVergabe 

E-Vergabeplattformen werden in Deutschland nach wie vor nur genutzt, wenn es vorgeschrieben ist. Zudem sind die Plattformen weiterhin uneinheitlich. Auch der IT-Planungsrat drängt auf die einheitlichen E-Vergabe-Standards von XVergabe. So würde die Vergabe einheitlich, transparent und für alle Unternehmen verständlich. Es könnte eine gemeinsame Vergabeplattform wie der Digital Marketplace in Großbritannien entstehen. 

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