Klimaproteste
Heftige Strafen für Klimakleber in Passau
Strafen als Notwehr gegen die Klimakleber
Aus Sicht des Passauer Oberbürgermeisters Jürgen Dupper wurde die Dreiflüssestadt „von den Klimaaktivisten zu einem der Schwerpunkte in Bayern auserkoren“. So sei sie die einzige in Niederbayern betroffene Stadt und hätten in diesem Jahr bereits zehn Straßenblockaden im Stadtgebiet stattgefunden, neun davon alleine im ersten Halbjahr 2023. Für Dupper ist das kein Zufall. So sagt er: „Eine Gruppe größtenteils reisender Störaktivisten hat es sich zum Ziel gesetzt, die topographische Sondersituation unserer Stadt auszunutzen und regelmäßig die legitime Mobilität der hier lebenden Menschen zu beeinträchtigen.“ Schließlich hätten die Straßenblockierer aufgrund der besonderen Topographie mit den drei Flüssen die Möglichkeit, mit relativ wenig Personen große Verkehrsstauungen verursacht.
Starke Beeinträchtigung für Verkehr in der Stadt
Die Folgen dieser Aktionen sind in der Stadt deutlich zu spüren. „Regelmäßig werden Menschen, die sich auf dem Arbeitsweg befinden, Arzttermine wahrnehmen müssen oder andere, meist berechtigte Anliegen haben, am Alltagsverkehr teilzunehmen, in einem unvertretbaren Maße beeinträchtigt. Vor allem Rettungseinsätze werden durch die mit den Aktionen in der Regel verbundenen Stauungen oftmals erschwert.“ Eskalationen auf offener Straße sind bislang zwar ausgeblieben und die meisten Verkehrsteilnehmer hätten trotz des Ärgernisses sehr besonnen auf die Aktivisten reagiert. Nichts desto trotz war es nach Dupper erforderlich, „Maßnahmen zu ergreifen, die zu Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum führen.“

Hohe Zwangsgelder zur Abschreckung
Um bereits einmal aktive Klimakleber in Zukunft von erneuten Aktionen abzuhalten, hat die Stadt Passau für alle Personen, die bislang mindestens einmal an einer Straßenblockade teilgenommen haben, ein Verbot verkehrsfremder Nutzungen des Straßenraums ausgesprochen. Dies bedeutet konkret, dass es den betroffenen Personen untersagt ist, sich auf bestimmten Verkehrswegen aufzuhalten, um dadurch den Verkehrsfluss zu hemmen. Widersetzen sich die Personen diesem Verbot, droht ein Zwangsgeld zwischen 5.000 und 10.000 Euro. Bei weiteren Verstößen gegen das Verbot wird ein zweites Zwangsgeld in Höhe von 50.000 Euro sowie bei Bedarf ein drittes Zwangsgeld zwischen 60.000 und 75.000 Euro angedroht. Außerdem gilt weiterhin eine eigens geschaffene „Allgemeinverfügung zur Regulierung nicht angezeigter Versammlungen in Form von Straßenblockaden im Zusammenhang mit Klimaprotesten auf bestimmten Straßen in der Stadt Passau“, in der alle Klimaproteste untersagt sind, die zu einer Blockade der Verkehrswege führen.
Besonders restriktives Vorgehen der Stadt Passau
„Durch die Androhung von Zwangsgeldern an sämtliche Straßenblockierer nutzt die Stadt eine Vorgehensweise, die in dieser Konsequenz bislang wohl noch nicht angewendet wurde“, stellt Dupper fest. So habe sich die Stadt zwar von Anfang an mit anderen betroffenen Kommunen ausgetauscht, die tatsächliche Androhung von Zwangsgeldern wurde bislang aber nur in der Stadt Passau durchgeführt. Dabei sei das Zwangsgeld ein sehr probates Mittel zur Abschreckung, zumal es mehrfach fällig werden könne. Die Bescheide für das Zwangsgeld werden von der Stadt Passau als zuständiger Behörde selbst erlassen, wobei die Zwangsgelder bereits mit Verstoß gegen das Verbot fällig werden und es keiner weiteren Festsetzung bedarf.
Androhung von Zwangsgeldern zeigt Wirkung
Wie es scheint, bleibt die Androhung von Zwangsgeldern seitens der Stadt nicht ohne Folgen. So wurden bislang gegenüber von 21 Personen Verbote für die verkehrsfremde Nutzung des Straßenraums ausgesprochen. Nurmehr drei von diesen Personen haben nach Zustellung des Verbotsbescheids an weiteren Blockaden teilgenommen und Zwangsgeld-Bescheide erhalten. Dabei beläuft sich die Forderung bei einer Person auf 10.000 Euro und bei den beiden weiteren Personen auf jeweils 60.000 Euro, die 10.000 Euro für den Erstverstoß und 50.000 Euro für den Zweitverstoß umfassen. Aus Sicht von OB Dupper sind diese Summen angesichts der massiven Auswirkungen der Proteste angemessen. So sagt er: „In der Stadt Passau gibt es viele zulässige Formen, Proteste und Demonstrationen zu organisieren. Klebeaktionen auf einer öffentlichen Straße oder anderweitige Blockaden eignen sich aber nicht als klimapolitischer Protest, sondern stellen eine unangebrachte Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dar.“