Sicherheit
Ehrenamt: So können Helfer sich absichern
Unbedingt klären: Absicherung im Notfall?
Die Tipps der Experten: Wer sich ehrenamtlich engagiert, sollte sich daher von Beginn an erkundigen, ob eventuell bereits eine gesetzliche Unfallversicherung bei dem Verein existiert, für den er tätig ist. So sind Aktive, die sich im Sportverein, bei der Feuerwehr oder bei karitativen Einrichtungen engagieren, unter bestimmten Voraussetzung in der gesetzlichen Unfallversicherung abgesichert – allerdings reicht der Schutz in etlichen Fällen nicht aus, um die finanziellen Folgen eines schweren Unfalls abzusichern. Zudem ist ein Schutz in der gesetzlichen Unfallversicherung während eines Einsatzes nur dann gewährleistet, wenn der Betroffene unentgeltlich und freiwillig für den jeweiligen Träger oder die Einrichtung tätig ist.
Bestfall: Automatische Mitversicherung der Ehrenamtlichen
Die gute Nachricht ist: Viele der ehrenamtlich Tätigen sind über die Einrichtung, für die sie arbeiten, automatisch versichert. Dies betrifft konkret alle Ehrenamtlichen, die sich in öffentlich-rechtlichen und kirchlichen Einrichtungen engagieren, unentgeltlich im Bildungswesen und in gesetzlich geregelten Freiwilligendiensten arbeiten oder in Rettungsunternehmen, in Bereichen des Zivilschutzes und der Wohlfahrtspflege aktiv sind. So sind beispielsweise all jene gesetzlich unfallversichert, die bei der Caritas, beim Arbeiter-Samariter-Bund, bei der freiwilligen Feuerwehr oder beim Deutschen Roten Kreuz engagiert sind. Ebenfalls versichert sind Ehrenamtliche in der Schule, zum Beispiel Elternsprecher, und politisch Engagierte im Gemeinde- und Stadtrat oder in der Kirche. Und auch Ehrenamtliche in landwirtschafts-fördernden Einrichtungen wie Fischereiverbänden und in Vereinen oder Verbänden, die sich im Auftrag oder mit Einwilligung von Kommunen zum Wohle der Allgemeinheit engagieren, sind gesetzlich unfallversichert. Die genaueren Regelungen finden sich unter anderem im Sozialgesetzbuch Paragraf 2 SGB VII.

Ausnahmen und Hürden bei Absicherung im Ehrenamt
Allerdings gibt es auch zahlreiche Fälle, in denen keine automatische Versicherung besteht und wo es umso elementarer ist, dass sich die Ehrenamtlichen selbst damit befassen. Dies betrifft etwa Ehrenamtliche, die sich in einem Sport-, Umwelt- oder Tierschutzverein oder einer politischen Partei engagieren.
Und noch ein weiteres Detail gilt es zu beachten: Denn auch Ehrenamtliche in Bereichen, die grundsätzlich unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen, sind nur entsprechend abgesichert, solange sie sich während ihres ehrenamtlichen Einsatzes für die Allgemeinheit engagieren. Geschieht ein Unfall im Rahmen einer Tätigkeit, die nur dem Verein selbst oder der jeweiligen Organisation zugutekommt und nicht der Allgemeinheit, so besteht kein gesetzlicher Unfallschutz. Konkret betrifft dies zum Beispiel leitende, planerische oder organisatorische Tätigkeiten für den Verein oder die Organisation, wie sie etwa ein Vereinsvorstand, ein Kassenwart, ein Schriftführer oder Schiedsrichter ausübt.

Im Zweifelsfall: Vorsorgen!
Vorgesorgt werden kann für derartige Fälle durch den freiwilligen Abschluss einer gesetzlichen Unfallversicherung durch den Verein oder die Organisation, so wie es etwa bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) oder der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) möglich ist.
Vereine, Verbände oder andere Organisationen, die sichergehen wollen, dass ihre Ehrenamtlichen und freiwilligen Mitglieder auch bei einem Unfall während der Tätigkeit für den Verein umfassend abgesichert sind, können zudem private Gruppenunfall-Versicherungen abschließen, die im Zweifelsfall greifen. Und auch die privaten Versicherungen der Aktiven, die diese womöglich zur Absicherung der durch Krankheit, Berufsunfähigkeit oder Invalidität erlittenen finanziellen Folgen abgeschlossen haben, leisten in der Regel – auch dann, wenn sich der Unglücksfall während der Ausübung eines Ehrenamtes ereignet hat.
Informationen um Absicherung im Ehrenamt
Der Bereich der Versicherungen ist ein komplexes Feld. Doch es gibt gut aufbereitete Informationen, sowohl für Vereine und Organisationen als auch für die Ehrenamtlichen selbst:
- Eine umfassende Broschüre zum gesetzlichen Unfallschutz für Ehrenamtliche bietet zum Beispiel das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unter dem Titel „Zu Ihrer Sicherheit. Unfallversichert im freiwilligen Engagement“. Darin enthalten ist unter anderem eine lohnenswerte Checkliste für Ehrenamtliche rund um das Thema Unfallschutz sowie eine Liste mit Adressen, die deutlich macht, welche Bundesländer private Sammelverträge und/oder zusätzliche Einschlüsse in der Satzung der jeweiligen Unfallkasse haben.
- Weitere Informationen zum Thema finden sich hier und auf dieser Homepage.
- Wer sich im Gesundheitswesen oder der Wohlfahrtspflege engagiert, erhält Informationen beim Webauftritt der BGW.
- Weitere Hilfen bietet das Bürgertelefon des Ministeriums für Arbeit und Soziales. Unter der Telefonnummer 030 22 19 11 002 können Fragen rund um das Ehrenamt und den gesetzlichen Unfallschutz gestellt werden.


